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GERMAN FILMS  ruft die Rechte­inhaber von Spiel­filmen zur Teilnahme an der Auswahl des deutschen Beitrags zum 81. OSCAR-Wettbewerb um den besten nicht englisch­spra­chigen Spielfilm auf. Nach den Regeln der Academy of Motion Picture Arts and Sciences (AMPAS) sind grund­sätz­liche Zulas­sungs­vor­aus­set­zungen eines Films: 1. Start des Films in Deutschland zwischen 1. Oktober 2007 und 30. September 2008 sowie eine kommer­zielle Auswertung von 35mm- oder 70mm-Kopien in einem öffent­lichen Filmtheater und in einem tradi­tionell üblichen Vorführ­rhythmus an mindestens sieben aufein­ander folgenden Tagen in diesem Zeitraum. Eine Auswertung im o.g. Zeitraum in den Verei­nigten Staaten ist nicht erforderlich.2. Der Film muss NICHT überwiegend in der deutschen Sprache gedreht worden sein, sondern darf jede andere Sprache oder Kombi­nation von Sprachen beinhalten, solange die dominie­rende Sprache nicht Englisch ist.

1. Start des Films in Deutschland zwischen 1. Oktober 2007 und 30. September 2008 sowie eine kommer­zielle Auswertung von 35mm- oder 70mm-Kopien in einem öffent­lichen Filmtheater und in einem tradi­tionell üblichen Vorführ­rhythmus an mindestens sieben aufein­ander folgenden Tagen in diesem Zeitraum. Eine Auswertung im o.g. Zeitraum in den Verei­nigten Staaten ist nicht erfor­derlich.


2. Der Film muss NICHT überwiegend in der deutschen Sprache gedreht worden sein, sondern darf jede andere Sprache oder Kombi­nation von Sprachen beinhalten, solange die dominie­rende Sprache nicht Englisch ist.