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Gutachten: RBB hat Anspruch auf höheren Gebührenanteil

Ein Gutachten (für den RBB) des Rechts­wis­sen­schaftlers Joachim Wieland komme zu dem Ergebnis, dass der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) einen recht­lichen Anspruch auf einen höheren Anteil aus dem ARD-Gebüh­ren­auf­kommen  hat, als er bislang erhält, berichtet die Funkkor­re­spondenz: „Gutachten attes­tiert RBB höheren Gebüh­ren­an­spruch“ (frei zugänglich)