Das Image der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in Köln könnte wohl kaum schlechter sein, schreibt Caspar Busse in der Süddeutschen Zeitung. Immer wieder gebe es scheußliche Geschichten über angeblich zwielichtige Praktiken der GEZ-Eintreiber. Jetzt habe es eine empfindliche Schlappe für die Gebühreneintreiber gegeben. Ein Anwalt hatte geklagt, weil er für seinen beruflich genutzten PC Rundfunkgebühren zahlen sollte. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat geurteilt, dass für beruflich genutzte Computer keine Rundfunkgebühr gezahlt werden muss. Das Urteil, das an diesem Dienstag veröffentlicht wurde und gegen das noch Berufung eingelegt werden kann, habe laut Verwaltungsrichter Christoph Gietzen durchaus grundsätzliche Bedeutung: „Das Recht auf freie Information“ (frei zugänglich)