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Brüssel und der 12. RÄStV-Entwurf

Wenn die Zeichen aus Brüssel nicht trügen, werde der 12. Rundfunk­än­de­rungs­staats­vertrag jeden­falls nicht an der General­di­rektion Wettbewerb der EU-Kommission scheitern, schreibt Volker Lilienthal in epd Medien. Die GD erhebe „keine grund­le­genden Einwände“ gegen den Gesetz­entwurf, mit dem vor allem das Online-Engagement des öffentlich-recht­lichen Rundfunks in markt­ver­träg­lichen Grenzen gehalten werden solle.
All jene in Deutschland, die weiterhin vor einer Expansion der Öffentlich-Recht­lichen in das Internet warnen, so zuletzt die „Münchner Appel­lanten“, und dabei auch an die EU als Wächter appel­lierten – sie müssen wohl alle Hoffnung fahren lassen.

ARD, ZDF und Deutsch­land­radio könnten aber nicht wirklich froh sein über die Entspan­nungs­si­gnale aus Brüssel, so Lilienthal weiter. Die Sender hätten zuletzt darauf hinge­wiesen, dass das, was der deutsche Gesetz­geber an Grenzen setzen will, in mehreren Punkte über die Forde­rungen des EU-Kompro­misses hinausgehe. Hinter den Stand der Entwurfs­fassung vom 12. Juni werden die Länder aber kaum noch zurück­gehen können. Wenn die GD die Eckpunkte des Entwurfs für den 12. Rundfunk­än­de­rungs­staats­vertrag für akzep­tabel hält, dann werde er so wohl Gesetz werden, auch wenn Gespräche auf Fachebene noch laufen. Eine offene Frage, die die Minis­ter­prä­si­denten zuletzt an die EU delegieren wollten, ob nämlich Unter­hal­tungs­an­gebote, die spezi­fisch für das Netz produ­ziert werden, vom öffentlich-recht­lichen Programm­auftrag gedeckt wären, auch diese Frage scheine Brüssel nicht an sich ziehen zu wollen. Hier liege der Ball also wieder im Feld der Länder­chefs: „Digita­li­sierung als Konfliktfeld“ (frei zugänglich)