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WDR auf Transparenz verklagt

Wie andere gebüh­ren­fi­nan­zierte Sender weigert sich der WDR, Details seiner Ausga­ben­po­litik zu veröf­fent­lichen. Dafür habe ihn der Journalist Marvin Oppong verklagt, schreibt Daniel Bouhs in der Frank­furter Rundschau. Opong stütze sich auf das Landes­gesetz für Infor­ma­ti­ons­freiheit (IFG). Der Sender sage dagegen, er müsse als öffentlich-recht­liche Anstalt nicht nach dem IFG Auskunft geben, weil er keine Behörde ist. Doch auch der nordrhein-westfä­lische Landes­be­auf­tragte für Infor­ma­ti­ons­freiheit sei der Meinung, der WDR falle als Anstalt öffent­lichen Rechts unter die Auskunfts­pflicht des Gesetzes. Ein Prozess könnte wegweisend sein.

Aller­dings, so Bouhs weiter, könne man den Sendern oft nicht vorwerfen, nicht ausrei­chend Trans­parenz zu schaffen, das eigent­liche Problem seien die Vorgaben der Politik, Trans­parenz sei Länder­sache: „Trans­parenz: Glück­sache“ (frei zugänglich)