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GVU: Durchsetzungsgesetz bleibt hinter Notwendigkeiten zurück

Tausch­börsen seien nach wie vor ein gigan­ti­scher virtu­eller Schwarz­markt, teilt die Gesell­schaft zur Verfolgung von Urheber­rechts­ver­let­zungen mit. Mehr als die Hälfte (52 Prozent) aller im Zeitraum von Januar bis Juni in deutschen Kinos gestar­teten Filme seien illegal im Internet verfüg­bar­ge­wesen. Von den ersten Releases im Jahr 2008 wiesen 63 Prozent eine gute Bild- und 24 Prozent eine gute Tonqua­lität auf. Diese Zahlen seien Grund genug, weiterhin intensiv gegen die massen­hafte illegale Verbreitung von Filmkopien vorzu­gehen.

In ihrer aktuellen Stellung­nahme zum neuen Gesetz zur Verbes­serung der Durch­setzung von Rechten des geistigen Eigentums sowie zu ihrem Vorschlag zur Provi­der­ko­ope­ration zitiert die GVU ihren Geschäfts­führer Dr. Matthias Leonardy, der meint, das am 1. September in Kraft getre­tenedas Gesetz bleibe „hinter den Erwar­tungen und Notwen­dig­keiten zurück“. Formu­lie­rungen wie „gewerb­liches Ausmaß“ seien höchst proble­ma­tisch, die inhalt­liche Klärung dieses unbestimmten Begriffes werde die Gerichte noch Jahre beschäf­tigen.

Als sinnvolle Ergänzung zu einer straf- oder zivil­recht­lichen Ahndung auf Masse­nebene sprechen sich die Filmwirt­schaft und die GVU für die Einführung eines eigenen Modells für eine Koope­ration mit Inter­net­pro­vidern aus: „GVU für ,Deutschen Weg‘ bei Provi­der­ko­ope­ration“ (frei zugänglich)