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HiB: „Bundesregierung will Filmwirtschaft stärken“

Die Meldung des Infor­ma­ti­ons­dienstes HiB Heute im Bundestag im Wortlaut:

Berlin: (hib/SKE) Die Bundes­re­gierung will mit dem Entwurf zum Fünften Gesetz zur Änderung des Filmför­de­rungs­ge­setzes (Bundes­tags­druck­sache 16/10294) die Leistungs­fä­higkeit und die Struk­turen der deutschen Filmwirt­schaft weiter verbessern. Geplant sind unter anderem eine Neuge­wichtung der Förder­mittel zugunsten der Projektfilm-, der Drehbuch- und der Absatz­för­derung. Außerdem soll eine Beitrags­pflicht für Programm­ver­markter, die etwa über Kabel­platt­formen Rundfunk­pro­gramme Dritter bündeln und gegen Entgelt anbieten, an die Filmför­der­an­stalt (FFA) einge­führt werden. Darüber hinaus sollen Video-on-Demand-Anbieter, von deren Inter­net­seiten sich Privat­nutzer kosten­pflichtig Filme und Serien herun­ter­laden, finan­zielle Förderung erhalten können.

Künftig sollen schon "Drehbuch-Treat­ments" und vergleichbare Darstel­lungen sowie eine erste Drehbuch­fassung förde­rungs­würdig sein. Auch sollen erfahrene Autoren allein Förder­an­träge stellen dürfen. "Ein quali­tativ gutes Drehbuch ist eine der Grund­vor­aus­set­zungen für den Erfolg des Films", heißt es zur Begründung. Nicht alles aber könne gesetzlich geregelt werden. So solle zwar die Projekt­för­derung der Filmtheater gestärkt werden. Konkrete Förde­rungs­maß­nahmen zur Digita­li­sierung der Filmtheater durch die FFA seien jedoch nicht vorge­sehen, da sich die Filmwirt­schaft bisher nicht auf ein notwen­diges Konzept für eine flächen­de­ckende Digita­li­sierung und einen einheit­lichen techni­schen Standard geeinigt habe. Die Vorgaben für die Mittel­ver­wendung der FFA sollten aller­dings gelockert werden, damit die Anstalt auf Nachfra­ge­än­de­rungen reagieren könne.

Zum FFG-Entwurf: „Bundes­tags­druck­sache 16/10294“ (Link auf PDF-Dokument; frei zugänglich)