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PC-Rundfunkgebühren unzulässig?

Allein der Besitz eines inter­net­fä­higen Computers verpflichte nach einem Urteil des Verwal­tungs­ge­richtes Münster noch nicht zur Zahlung von Rundfunk­ge­bühren, berichtet die Süddeutsche Zeitung: „Unzulässige Besitz­abgabe“ (frei zugänglich)