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Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen zum 12. RÄStV

Minis­ter­prä­si­denten fordern faire Aufteilung der Verwer­tungs­rechte

Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen warnt vor negativen Auswirkungen des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages

Die Allianz Deutscher Produ­zenten – Film & Fernsehen begrüßt die Entscheidung der Minis­ter­prä­si­denten, mit dem 12. Rundfunk­än­de­rungs­staats­vertrag die Inter­essen der Produ­zenten für eine angemessene Vergütung bei einer digitalen Verbreitung ihrer Produk­tionen künftig besser zu berück­sich­tigen.

In der Proto­koll­notiz aller Länder, die von der Minis­ter­prä­si­den­ten­kon­ferenz am 23. Oktober gebilligt worden ist, bekräf­tigen die Länder ihre Auffassung, dass die Sender den Produ­zenten und Urhebern „ausge­wogene Vertrags­be­din­gungen und eine faire Aufteilung der Verwer­tungs­rechte“ gewähren sollen. Dies soll durch Selbst­verpflichtungserklärungen der Sender erfolgen.

Wenngleich die Produk­ti­ons­wirt­schaft die Erwei­terung des öffentlich-recht­lichen Rundfunk­an­gebots in das Internet für das Publikum grund­sätzlich positiv sieht, so steht sie den Media­theken-Angeboten dort kritisch gegenüber, wo sie die wirtschaft­lichen Inter­essen der Produ­zenten nicht angemessen berück­sich­tigen, so der Regelung, dass Angebote mit zeit- und kultur­ge­schicht­lichen Inhalten, die den 3-Stufen-Test erfolg­reich absol­vieren, auf unabsehbare Zeit im Internet verweilen dürfen,

Gleiches gilt für die generelle sieben-Tage-Regelung für ausge­strahlte TV-Programme. Hiervon werden die Paral­lel­märkte für VoD und DVD-Verwertung nachhaltig betroffen, daher wird die Allianz bei der Durch­führung des Drei-Stufen-Tests in den Gremien darauf achten, dass diese markt­lichen Auswir­kungen in die Gesamt­betrachtung mit einbe­zogen werden.

Die Allianz Deutscher Produ­zenten – Film & Fernsehen geht davon aus, dass in den laufenden Gesprächen mit den Sendern über die Terms of Trade in der digitalen Welt diese Bedenken angemessen berück­sichtigt werden und es, wie von den Minis­ter­prä­si­denten gefordert, zu einer fairen Lösung für die Nutzung der digitalen Verwer­tungsrechte kommt. Letztlich geht es beiden Seiten um das Gleiche: die Festigung der Akzeptanz des öffentlich-recht­lichen Rundfunks, das Publikum muss merken, dass neue Verbrei­tungs­mög­lich­keiten auch neue Programm­produktionen ermög­lichen.

Der Vorsit­zende der Allianz, Alexander Thies, verweist auf die Gespräche mit den öffentlich-recht­lichen und auch mit privaten Sendern über eine angemessene Aufteilung und Vergütung der Verwer­tungs­rechte bei einer digitalen Verbreitung. Diese beziehen sich sowohl auf geför­derte Kinopro­duk­tionen, an denen Sender finan­ziell beteiligt sind, als auch auf TV-Produk­tionen, die von Produ­zenten mitfi­nan­ziert werden und stellt klar:

„Ich habe die berech­tigte Erwartung, dass wir hier zu Lösungen kommen, die unsere Inter­essen berück­sich­tigen und zugleich auch die wirtschaft­liche Voraus­setzung mit schaffen, dass die Produ­zenten auch weiterhin leis­tungs­starke und innovative Partner  der Sender sein können.“

Alexander Thies verweist zudem darauf, dass von einigen Politikern, wie dem Chef der Staats­kanzlei von Rhein­land-Pfalz, Martin Stadel­maier, in jüngster Zeit Modelle angeregt wurden, wonach eine kommer­zielle Verwertung zu markt­üb­lichen Preisen über öffentlich-recht­liche Töchter erfolgen soll. An diesen Einnahmen müssen die Pro­duzenten direkt profi­tieren.

Die  Allianz Deutscher Produ­zenten – Film & Fernsehen steht  Gesprächen über solche kommer­zielle Verwer­tungs­möglichkeiten aufge­schlossen gegenüber.