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FFG-Novellierung im Bundestag

„Wer Kino lieber auf der kleinen Heimleinwand als im Licht­spiel­theater guckt, kann es sich künftig zu Hause noch gemüt­licher machen.“ Das novel­lierte Filmför­de­rungs­gesetz mache dies möglich, schreibt Jan Schulz-Ojala im Tages­spiegel. Es werde an diesem Donnerstag abschließend im Bundestag beraten und am 1. Januar bis einschließlich 2013 in Kraft treten. Pay-TV-Kunden müssten danach künftig nur noch ein Jahr nach Kinostart (statt bisher anderthalb) auf die Ausstrahlung ihrer Lieblings­filme warten, Otto Normal­fern­seh­ver­braucher sei dann nach anderthalb Jahren (statt bisher zwei Jahren) dran.

16 Millionen Euro des Etats von 77 Millionen steuerten alljährlich die öffentlich-recht­lichen und privaten Fernseh­sender bei; die Verkürzung dieser Fristen dürfe ihnen so willkommen sein, dass sie wohl auch ihre bislang auf der Basis der Freiwil­ligkeit geleis­teten Zahlungen in den großen FFA-Fördertopf gern fortsetzen. Eine Pflicht­abgabe der Fernseh­sender zur Filmför­derung, wie etwa im Cineas­ten­pa­radies Frank­reich üblich, sei auch im renovierten FFG wieder nicht vorge­sehen. „Frohe Kunde für den Couch Potato“ (frei zugänglich)x

Die Presse­mit­teilung des BKM im Wortlaut:

Neues Filmförderungsgesetz verbessert Rahmenbedingungen

Anlässlich der heutigen abschlie­ßenden Beratung der Novelle des Filmför­de­rungs­ge­setzes (FFG) im Bundestag, die 2009 in Kraft treten soll, sagte Kultur­staats­mi­nister Bernd Neumann: "Ich bin überzeugt, dass das neue Filmför­de­rungs­gesetz ein gelun­gener Wurf ist. Die Rahmen­be­din­gungen der deutschen Filmwirt­schaft werden weiter verbessert, damit sich die derzeitige Erfolgs­ge­schichte des deutschen Films fortsetzen kann. Der Gesetz­entwurf ist das Ergebnis langer und inten­siver Verhand­lungen mit allen Betei­ligten. Hierbei wurden alle Inter­essen sorgfältig abgewogen."

Beson­deres Augenmerk wird darauf gelegt, quali­tativ hochwertige Filme zu fördern. Hierzu trägt eine verstärkte Drehbuch­för­derung bei. Zu den Aufgaben der FFA wird es künftig auch gehören, die Belange der Beschäf­tigten der Filmwirt­schaft zu unter­stützen. Damit werden im FFG erstmals soziale Mindest­stan­dards in der Filmbranche berück­sichtigt.
 
Staats­mi­nister Bernd Neumann begrüßte auch die positiven Entwick­lungen bei den Verhand­lungen mit den Rundfunk­sendern: "Die Media­leis­tungen der Sender in Form von Werbe­zeiten für Kinofilme werden deutlich erhöht. Hier konnten wichtige Erfolge erzielt werden. Und dies gilt nicht nur für die privaten Sender. Auch die öffentlich-recht­lichen Sender werden erstmals während der gesamten Laufzeit des FFG in erheb­lichem Umfang Media­leis­tungen erbringen. Zudem werden sich die Sender zu einer fairen Aufteilung der Rechte zwischen Sendern und Produ­zenten für die Video-on-Demand-Nutzung verpflichten. Hierdurch profi­tieren auch die Produ­zenten von den neuen Verwer­tungs­formen für Kinofilme."
 
Der Novel­lie­rungs­entwurf des FFG berück­sichtigt ebenfalls neue Verwer­tungs­formen von Filmen im Internet. So werden Anbieter neuer Dienste sowohl als Zahler von Beiträgen für die Finan­zierung der Filmför­derung, aber auch als Förder­mit­tel­emp­fänger berück­sichtigt. Um mehr Werbung für den deutschen Film zu ermög­lichen, werden die Mittel für die Absatz­för­derung deutlich erhöht. Mit Blick auf die beschleu­nigte Auswertung von Filmen in den Medien werden die Sperr­fristen für die verschie­denen Auswer­tungs­stufen verkürzt.
 
Auch der schwie­rigen Situation bei den Filmtheatern wird Rechnung getragen, indem sie bei ihrer Abgabe an die FFA entlastet werden. Zudem wird die Abspiel­för­derung optimiert. Ein Teil der Förderung wird künftig nicht mehr als Darlehen, sondern als Zuschuss gewährt. Weiter wurde eine Regelung zum Erlass von Altdar­lehen aufge­nommen, um dem Inves­ti­ti­onsstau zu begegnen.