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Einigung im Rechte-Streit zwischen Produzenten und Sendern

Die Presse­er­klärung der Allianz Deutscher Produ­zenten – Film & Fernsehen im Wortlaut:

Verhandlungen über Video-on-Demand-Rechte bei FFA-geförderten Spielfilmen abgeschlossen

Als erste Etappe bei der Moder­ni­sierung der Terms of Trade haben die Produ­zenten mit ARD und ZDF sowie mit den im VPRT zusam­men­ge­schlos­senen großen Free-TV-Sendern ein Stufen­system über Nutzung und Vergütung der Video-on-Demand-Rechte bei FFA-geför­derten Spiel­filmen vereinbart.

Die Verein­ba­rungen, die Teil der von der Filmför­de­rungs­an­stalt (FFA) mit beiden Sender­gruppen abzu­schlie­ßen­den neuen Gemein­schafts­ab­kommen werden sollen, sehen vor, dass die Produ­zenten die Chancen, die der im Entstehen begriffene Pay-VoD-Markt bietet, künftig nutzen werden können. Die Sender erhalten mit den Free-TV-Rech­ten lediglich die Free-Video-on-Demand (VoD)-Rechte für sieben Tage nach Erstaus­strahlung. ARD und ZDF können die Programme außerdem während der Lizenzzeit nach redak­tio­nellen Ange­bots­kon­zepten maximal drei Mal und nur auf eine Dauer von vier Wochen pro Nutzung in ihre Media­theken einstellen. Eine längere redak­tio­nelle Nutzungs­be­fugnis muss in einem indivi­du­ellen Vertrag geregelt werden. Pay-VoD Rechte erhalten die Sender grund­sätzlich nur nicht-exklusiv und auch nur dann, wenn sie sich mit substan­ti­ellen Beträgen an der Finan­zierung der Filme betei­ligen.

Die TV-Sender verpflichten sich zu einem Geo-Blocking ihrer Internet-Verwertung zumindest außerhalb des deutsch­sprachigen Europa. Umgekehrt muss bei einer Lizenz­vergabe ins Ausland durch den Produ­zenten ein Geoblo­cking für die deutsche Sprach­fassung sicher­ge­stellt werden. Sonder­re­ge­lungen gelten beim Erwerb von Arte-Rechten.

Der Rechts­erwerb und die Vergütung einer Verwertung, die über die verein­barte Free-VoD-Nutzung hinaus geht, wie z.B. bei Pay-VoD-Rechten, wurde mit den öffentlich-recht­lichen und privaten Sendern in un­ter­schied­lichen Stufens­sys­temen geregelt, die sich bei ARD und ZDF nach ihrem Anteil am deutschen Finan­zie­rungs­anteil der Produktion richten. In ähnlicher Weise ist auch mit VPRT-Sendern ein Stufen­modell vereinbart worden, das sich hier vorrangig an der absoluten Höhe des Finan­zie­rungs­an­teils des Senders orien­tiert.

Electronic-Sell-Through- sowie Download-to-Own-Rechte verbleiben grund­sätzlich beim Produ­zenten. Ein Erwerb ist nur bei geson­derter Verein­barung und nur gegen Zahlung einer markt­üb­lichen Vergütung zulässig. Die Sender können auch weitere Rechte nur durch geson­derte Verträge erwerben, deren Abschluss nicht zur Bedingung des Free-TV-Lizenz­ver­trages gemacht werden darf.

Bei diesen Regelungen handelt es sich um Mindest­be­din­gungen, die insbe­sondere für die Sender bindend sind. Sie schließen nicht aus, dass von Fall zu Fall durch die Produ­zenten auch bessere Bedin­gungen verhandelt werden können.

„Mit dieser Verein­barung haben Sender und Produ­zenten bewiesen, dass es möglich ist, auch bei diver­gie­renden Inter­essen einen für beide Seiten tragbaren Kompromiss zu finden“, so Uli Aselmann, Vorstands­vor­sit­zender der Sektion Kino der Produ­zen­ten­al­lianz. „Die Entwicklung der digitalen Medienwelt stellt sowohl für Sender wie auch für Produ­zenten völlig neue Heraus­for­de­rungen dar, die auch neue Wege der Zusam­menarbeit und des Inter­es­sens­aus­gleich erfordern.“

„Für die Produ­zenten ist eine Vergütung für die digitale Verwertung ihrer Rechte unabdingbar, um ihre Filmpro­jekte  zu refinan­zieren, ihre Eigen­ka­pi­tal­basis zu stärken und um so weiterhin attraktive Spiel­filme „Made in Germany“ produ­zieren zu können“, betont Aselmann die Bedeutung der Verein­barung mit den Sendern.

„Der nächste Schritt wird sein, die Terms of Trade auch bei nicht-geför­derten Produk­tionen den Gegeben­heiten anzupassen“, sagt Dr. Christoph Palmer, Vorsit­zender der Produ­zen­ten­al­lianz-Geschäfts­führung, „aber zunächst freue ich mich, dass wir diese erste Etappe geschafft haben“.