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Dringender Reformbedarf im Medienkonzentrationsrecht gefordert

Die Kommission zur Ermittlung der Konzen­tration im Medien­be­reich (KeK) würde bemängeln, „dass der geplante Medien­staats­vertrag keine Neure­gelung des Medien­kon­zen­tra­ti­ons­rechts vorsieht.“ Es würde dringender Bedarf zur Reform der bestehenden Vorschriften bestehen, so die Kommission. Das aktuelle Konzen­tra­ti­ons­recht ermög­liche beispiels­weise „eine Übernahme von RTL oder Pro Sieben Sat.1 durch Konzerne wie Google, Facebook, Netflix oder ein großes Tel-kommu­ni­ka­ti­ons­un­ter­nehmen“ und der KeK wäre keine Prüfung möglich. Die Frank­furter Allge­meine Zeitung (Ausgabe vom 22.8.2018, Medienteil) berichtet dazu. Im aktuellen Gesetz­entwurf des Medien­staats­ver­trags fände sich „nichts davon“. Konzen­tra­ti­ons­recht

(nicht frei zugänglich)