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BVerfG-Urteil zum Rundfunkbeitrag habe auch Landesmedienanstalten nachhaltig gestärkt

Die Landes­zen­trale für Medien und Kommu­ni­kation Rheinland-Pfalz (LMK), die Aufsichts­be­hörde für den privaten Rundfunk in dem Bundesland sieht sich „in ihrer Arbeit durch die Entscheidung des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts […] nachhaltig gestärkt“. In seinem Rundfunk­urteil vom 18. Juli 2018 habe das Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt „die Funktion der Landes­me­di­en­an­stalten betrachtet und erstmals deren Bedeutung für die gesamte duale Medien­ordnung heraus­ge­ar­beitet“. Dabei werde „vor allem ihre wichtige Rolle für den Ausgleich der Vielfalts­an­for­de­rungen hervor­ge­hoben“, so heißt es in der Stellung­nahme des LMK. Insbe­sondere habe das Gericht für die Landes­me­di­en­an­stalten die Aufga­ben­be­reiche „Förderung von Offenen Kanälen und nicht-kommer­zi­ellem lokalen und regio­nalen Rundfunk, von Medien­kom­petenz-Projekten und der techni­schen Infra­struktur im Rundfunk­wesen“ hervor­ge­hoben. Volker Nünning in der Medien­kor­re­spondenz: LMK: BVerfG-Urteil zum Rundfunk­beitrag stärkt auch die Landes­me­di­en­an­stalten

(Frei zugänglich)