Skip to main content
News

FFA-Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts „Damoklesschwert“

Unter Einge­weihten sei seit langem bekannt gewesen, dass die Filmför­derung des Bundes rechtlich auf wackligen Füßen steht, schreibt Andreas Kilb in der Frank­furter Allge­meinen. Der Chef der Filmför­de­rungs­an­stalt (FFA) habe vor Jahren von einem „Damokles­schwert“ gesprochen, das über seinem Kopf hänge und damit die nun schon einige Jahre anhängige Klage mehrerer Kinobe­treiber gegen die sogenannte Filmthea­ter­abgabe gemeint.

Das Bundes­ver­wal­tungs­ge­richt in Leipzig habe den Kinobe­sitzern vergangene Woche sowohl recht als auch unrecht gegeben, indem es die Klage im Prinzip zurück­ge­wiesen und die Förder­praxis der FFA für verfas­sungs­gemäß erklärt hat. Anderer­seits habe es die Verfas­sungs­wid­rigkeit des geltenden Filmför­de­rungs­ge­setzes festge­stellt, weil es für die Abgaben der Kinos und Video­theken Prozent­sätze vorschreibe, nicht aber für die der Fernseh­an­stalten. Jetzt ist die Sache an das Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt überwiesen worden, und von dessen Entscheidung hänge das Schicksal der deutschen Filmför­derung ab, schreibt Kilb weiter: „Die Folgen des Urteils werden wir alle zu spüren bekommen: im Kino. Und nicht nur im Kino“ Das Schwert des Damokles (FAZ, 05.03.2009, Nr. 54, Seite 35 – Feuil­leton)