Skip to main content
News

Product Placement bei ARD, ZDF weiter verboten

Für deutsche Privat­sender sollen künftig bezahlte Produkt­plat­zie­rungen in TV-Filmen, Serien, Sport­sen­dungen und „leichten Unter­hal­tungs­for­maten“ möglich sein, berichtet epd Medien. Das sei der Diskus­si­ons­stand in der Rundfunk­kom­mission der Bundes­länder, habe der Chef der in Medien­fragen feder­füh­renden Staats­kanzlei von Rheinland-Pfalz, Martin Stadel­maier (SPD), dem Evange­li­schen Presse­dienst  gesagt. Die Länder setzen damit die 2007 novel­lierte Medien­dienste-Richt­linie der EU um. Für öffentlich-recht­liche Sender solle Product-Placement aller­dings verboten bleiben. In der Rundfunk­kom­mission werde noch disku­tiert, auf welche Weise die Sender die erfor­der­liche Trans­parenz beim Einsatz von Place­ments herstellen müssten, sagte Stadel­maier. Die Zuschauer müssten nicht nur am Ende, sondern auch am Anfang einer Sendung erfahren, dass werbliche Produkt­plat­zie­rungen vorge­nommen würden: Länder wollen Produkt­plat­zie­rungen im Privat­fern­sehen erlauben (frei zugänglich)

Der deutsche Gesetz­geber scheue sich, „dergleichen nicht in deutsches Recht zu übernehmen“, wozu ihm die neue EU-Richt­linie über audio­vi­suelle Medien­dienste durchaus die Freiheit gelassen hätte, schreibt Volker Lieli­enthal in im epd-Medien-„Tagebuch“. Die „Nibelun­gen­treue der Bundes­länder gegenüber der europäi­schen Geset­zes­vorgabe“ habe sich nun durch­ge­setzt, also würden die Länder im 13. Rundfunk­än­de­rungs­staats­vertrag bezahlte Platzie­rungen von „Produkten in TV-Filmen, -Serien, Sport­sen­dungen und leichten Unter­hal­tungs­for­maten (gibt‘s auch schwere?)“: Nachgiebig. Die Länder legali­sieren Product-Placement (frei zugänglich)