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Pirate-Bay-Prozess: Haftstrafen für Betreiber

Ein schwe­di­sches Gericht habe die vier Betreiber der Internet-Tausch­börsen-Website Pirate Bay wegen Verletzung des Urheber­rechts zu einjäh­rigen Haftstrafen verur­teilt, meldet die Süddeutsche Zeitung. Zudem müssten sie Schaden­ersatz in Höhe von 30 Millionen Kronen (2,74 Millionen Euro) an verschiedene Musik- und Filmun­ter­nehmen zahlen. Schon vor dem Urteil hätten die Angeklagten angekündigt, im Falle eines Schuld­spruchs in die Berufung zu gehen.

Das Urteil könne Auswir­kungen für Inter­net­nutzer in aller Welt haben, so die Süddeutsche Zeitung weiter. Es gehe um die Frage, wann genau beim Herun­ter­laden einer Datei das Urheber­recht verletzt wird bezie­hungs­weise bis zu welchem Punkt der Betreiber einer Website nur eine technische Infra­struktur zur Verfügung stellt: Betreiber von Pirate Bay müssen ins Gefängnis (frei zugänglich)