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Product Placement: Regeln sollen im 13. RÄStV festgeschrieben werden

Erst habe die Politik Produkt­plat­zierung im deutschen Fernsehen abgelehnt, nun solle sie doch erlaubt sein, schreibt Claudia Tieschky in der Süddeut­schen Zeitung. Die EU-Kommission habe 2007 zur Produkt­plat­zierung nüchtern erklärt, sie sei „eine Tatsache in Kinofilmen und audio­vi­su­ellen Fernseh­pro­duk­tionen“. Das sei auch auf deutschen Sendern so, wenn etwa in Import­filmen James Bond Auto fährt oder eine New Yorker Serien­heldin schöne Schuhe kauft. Schät­zungen zufolge ließen sich mit solchen Marken­auf­tritte in den USA bis zu zehn Prozent der Produk­ti­ons­kosten von Kinofilmen und Serien decken.

Die Bundes­länder berei­teten derzeit den 13. Rundfunk­än­de­rungs­staats­vertrag vor, in dem sie Regeln für legale Produkt­plat­zierung festschreiben wollten. Bekannt sei, dass Schleich­werber unent­deckt gleich die Drehbücher zum Produkt bauen ließen, was die EU als Themen­plat­zierung verbiete. Die Allianz deutscher Produ­zenten – Film & Fernsehen habe jetzt einen Verhal­tens­kodex für die werbe­trei­bende Industrie, Sender, Medien­kon­trol­leure, Produ­zenten und Werber angeregt. Damit würde zum Beispiel festgelegt, wann ein Produkt zu sehr in den Vorder­grund rückt oder die Unabhän­gigkeit von Drehbuch­au­toren gefährdet ist. Man ahne, so Tieschky weiter, es gehe den Kreativen vielleicht bald auch um Selbst­schutz: Überra­schung! (SZ vom 27.4.2009, Seite 15 – Medien; frei zugänglich)