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Sozialreform für kurzfristig Beschäftigte: Kompromiss bei „Chefgespräch“

Spitzen­po­li­tiker von Union und SPD, darunter neben Vizekanzler Frank-Walter Stein­meier und Kultur­staats­mi­nister Bernd Neumann unter anderem Vertreter aus dem Bundes­mi­nis­terium für Arbeit und Soziales, dem Finanz­mi­nis­terium und dem Wirtschafts­mi­nis­terium, hätten sich bei einem „Chefge­spräch“ auf einen Kompromiss im Ringen um die Sozial­reform für kurzfristig Beschäf­tigte – darunter nicht zuletzt Filmschaf­fende – geeinigt, meldet Blickpunkt:Film. Angelika Krüger-Leißner, filmpo­li­tische Sprecherin der SPD-Bundes­tags­fraktion, habe erklärt, der neu gefasste Entwurf sehe wie gehabt vor, dass innerhalb einer zweijäh­rigen Rahmen­frist unter bestimmten Voraus­set­zungen ab sechs Monaten Gesamt­be­schäf­ti­gungszeit Ansprüche auf Arbeits­lo­sengeld I entstehen: „Mir ist bewusst, dass die Filmschaf­fenden mehr gefordert haben, auch ich habe mich für eine zweimo­natige Frist einge­setzt. Aller­dings denke ich, dass ein Kompromiss gefunden wurde, der die nötige Flexi­bi­lität gewähr­leistet, um der Situation der kurzfristig Beschäf­tigten tatsächlich gerecht zu werden“: Sozial­reform auf der Zielge­raden

Die Erklärung von Monika Griefahn und  Angelika Krüger-Leißner im Wortlaut:

Berlin, 13. Mai 2009 | Zum Ergebnis des gestrigen „Chefge­sprächs“ im Rahmen der Ressort­ab­stimmung über das Anwart­schaftszeit-Änderungs­gesetz erklären die kultur- und medien­po­li­tische Sprecherin der SPD-Bundes­tags­fraktion, Monika Griefahn, und die zuständige Bericht­erstat­terin im Ausschuss für Arbeit und Soziales und im Ausschuss für Kultur und Medien, Angelika Krüger-Leißner:

Die kurz befristet Beschäf­tigten, insbe­sondere im Kultur-, Film- und Medien­be­reich, können aufatmen: In einem „Chefge­spräch“ haben sich die Ressorts der Bundes­re­gierung über Änderungen an dem von Arbeits­mi­nister Olaf Scholz (SPD) vorge­legten Gesetz­entwurf verständigt. Das besondere Engagement von Vizekanzler Frank-Walter Stein­meier hat entscheidend dazu beigetragen, dass der von uns lang ersehnte Koali­ti­ons­kom­promiss endlich gefunden werden konnte. Damit können unsere gemein­samen jahre­langen Bemühungen jetzt zu einem guten Abschluss kommen.

Unter bestimmten Bedin­gungen soll künftig bereits nach sechs Monaten innerhalb der zweijäh­rigen Rahmen­frist ein Anspruch auf Arbeits­lo­sengeld bestehen. Über diese Punkte konnte gestern eine Einigung erzielt werden:

(1) Die Dauer der kurz befris­teten Beschäf­ti­gungen wird auf überwiegend sechs Wochen festgelegt. Wir begrüßen die Flexi­bi­lität dieser Regelung, die auch längere Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nisse ermög­licht und damit weitgehend den Reali­täten in der Arbeitswelt gerecht wird.

(2) Der ursprünglich vorge­sehene „Ruhens­zeitraum“ entfällt, so dass im Falle von Arbeits­lo­sigkeit sofort Arbeits­lo­sengeld gezahlt wird. Das begrüßen wir, weil damit ein kompli­ziertes und bürokra­ti­sches Verfahren zur Berechnung der Wartezeit entfällt

(3) Die Einkom­mens­grenze liegt bei 30.240 Euro. Sie entspricht dem Jahres­entgelt eines durch­schnitt­lichen Dauer­be­schäf­tigten.

(4) Die Befristung des Gesetzes auf drei Jahre gibt uns die Möglichkeit, seine Wirkungen zu evalu­ieren und gegebe­nen­falls nachzu­jus­tieren. Unser Ziel ist es, mit diesem Gesetz möglichst viele Betroffene zu erfassen.

Die SPD-Bundes­tags­fraktion begrüßt diese Verstän­digung auf höchster Ebene. Jetzt kommt es darauf an, die Verein­barung auch innerhalb der Koali­ti­ons­frak­tionen sattelfest zu machen, damit das Kabinett am 20. Mai 2009 darüber beschließen kann. Dann kann das Gesetz auf schnellstem Wege vom Bundestag verab­schiedet werden. Sollte uns das mit vereinter Kraft gelingen, ist das ein großer Erfolg der Arbeits­markt- und Kultur­po­li­tiker der Koali­ti­ons­frak­tionen.