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Ein juristisches Gutachten zeigt auf, was die Politik mit Blick auf das Programm von ARD und ZDF regeln darf und was nicht.

Inwieweit darf der Gesetz­geber ARD und ZDF trotz Programm­au­to­nomie vorschreiben, wofür sie das Geld der Beitrags­zahler ausgeben? Einem Gutachten zufolge könnten die Bundes­länder ARD und ZDF stärker verpflichten, haupt­sächlich Infor­mation, Bildung und Beratung zu senden, wie Uwe Mantel bei DWDL berichtet: Laut einem von der Arbeits­ge­mein­schaft Dokumen­tarfilm (AG Dok) in Auftrag gegebenen Gutachten, das der Verfas­sungs- und Medien­rechtler Professor Hubertus Gersdorf erstellt hat, habe die Politik das Recht "den Angebots­auftrag der Sende­an­stalten dahin zu konkre­ti­sieren, dass sie schwer­punkt­mäßig in den Bereichen Infor­mation, Bildung und Beratung senden“. Gersdorff weiter: Der öffentlich-recht­liche Rundfunk hat kein ‚Grund­recht auf Quoten­ori­en­tierung“. Politik dürfte ARD/ZDF mehr Info-Programm vorschreiben
(Frei zugänglich)

Gewaltige Einbußen für Dokumen­tar­filme und Produ­zenten durch den neuen Teleme­di­en­staats­vertrag – Ausgleich per Proto­koll­notiz
Michael Hanfeld in der Frank­furter Allge­meinen Zeitung: Dem Gutachten nach dürfe der Gesetz­geber „nicht nur dem System des öffentlich-recht­lichen Rundfunks als Ganzes, sondern auch für einzelnen Programme, etwa den Haupt­pro­grammen von ARD und ZDF, Schwer­punkte vorgeben“. Darüber hinaus kommt der Verfas­sungs­rechtler Gersdorff, der das Gutachten erstellt hat zu dem Schluss, dass der Gesetz­geber auch beim Budget die Berech­tigung habe, den Sendern aufzu­geben, die Einnahmen aus dem Rundfunk­beitrag „überwiegend zur Finan­zierung der Genres Infor­mation, Bildung und Beratung einzu­setzen“. Für Hanfeld sind diese Vorgaben beim real existie­renden Programm der Öffentlich-Recht­lichen nicht zu erkennen.

Dazu kommt, dass die Sender als Ausgleich für die Media­the­ken­nutzung bei der Bezahlung für einen „fairen“ Ausgleich sorgen müssen, so eine noch festzu­le­gende Proto­koll­notiz. Hanfeld kommen­tiert: „Wie sich das im Spiel der Kräfte auswirkt, wird man sehen bezie­hungs­weise kann man sich denken: Die Sender sitzen mit ihren Einnahmen von jährlich mehr als acht Milli­arden Euro aus dem Rundfunk­beitrag am sehr viel längeren Hebel.“ Das Gutachten mache jeden­falls die Debatte wieder auf.  Kein Grund­recht auf Quotenwahn

Direkt zum Gutachten auf der Website der AG Dok: „Ist eine gesetz­liche Präzi­sierung des Angebots­auf­trags verfas­sungs­rechtlich möglich – und wie weit darf sie gehen?“

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