Skip to main content
News

Ein juristisches Gutachten zeigt auf, was die Politik mit Blick auf das Programm von ARD und ZDF regeln darf und was nicht.

Inwieweit darf der Gesetz­geber ARD und ZDF trotz Programm­au­to­nomie vorschreiben, wofür sie das Geld der Beitrags­zahler ausgeben? Einem Gutachten zufolge könnten die Bundes­länder ARD und ZDF stärker verpflichten, haupt­sächlich Infor­mation, Bildung und Beratung zu senden, wie Uwe Mantel bei DWDL berichtet: Laut einem von der Arbeits­ge­mein­schaft Dokumen­tarfilm (AG Dok) in Auftrag gegebenen Gutachten, das der Verfas­sungs- und Medien­rechtler Professor Hubertus Gersdorf erstellt hat, habe die Politik das Recht "den Angebots­auftrag der Sende­an­stalten dahin zu konkre­ti­sieren, dass sie schwer­punkt­mäßig in den Bereichen Infor­mation, Bildung und Beratung senden“. Gersdorff weiter: Der öffentlich-recht­liche Rundfunk hat kein ‚Grund­recht auf Quoten­ori­en­tierung“. Politik dürfte ARD/ZDF mehr Info-Programm vorschreiben
(Frei zugänglich)

Gewaltige Einbußen für Dokumen­tar­filme und Produ­zenten durch den neuen Teleme­di­en­staats­vertrag – Ausgleich per Proto­koll­notiz
Michael Hanfeld in der Frank­furter Allge­meinen Zeitung: Dem Gutachten nach dürfe der Gesetz­geber „nicht nur dem System des öffentlich-recht­lichen Rundfunks als Ganzes, sondern auch für einzelnen Programme, etwa den Haupt­pro­grammen von ARD und ZDF, Schwer­punkte vorgeben“. Darüber hinaus kommt der Verfas­sungs­rechtler Gersdorff, der das Gutachten erstellt hat zu dem Schluss, dass der Gesetz­geber auch beim Budget die Berech­tigung habe, den Sendern aufzu­geben, die Einnahmen aus dem Rundfunk­beitrag „überwiegend zur Finan­zierung der Genres Infor­mation, Bildung und Beratung einzu­setzen“. Für Hanfeld sind diese Vorgaben beim real existie­renden Programm der Öffentlich-Recht­lichen nicht zu erkennen.

Dazu kommt, dass die Sender als Ausgleich für die Media­the­ken­nutzung bei der Bezahlung für einen „fairen“ Ausgleich sorgen müssen, so eine noch festzu­le­gende Proto­koll­notiz. Hanfeld kommen­tiert: „Wie sich das im Spiel der Kräfte auswirkt, wird man sehen bezie­hungs­weise kann man sich denken: Die Sender sitzen mit ihren Einnahmen von jährlich mehr als acht Milli­arden Euro aus dem Rundfunk­beitrag am sehr viel längeren Hebel.“ Das Gutachten mache jeden­falls die Debatte wieder auf.  Kein Grund­recht auf Quotenwahn

Direkt zum Gutachten auf der Website der AG Dok: „Ist eine gesetz­liche Präzi­sierung des Angebots­auf­trags verfas­sungs­rechtlich möglich – und wie weit darf sie gehen?“

(Alle frei zugänglich)