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Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks: Debatte ist in vollem Gange / Unterhaltung als Wert

Bis Ende diesen Jahres wollen die Bundes­länder eine gemeinsame Positio­nierung zur Struktur des öffentlich-recht­lichen Rundfunks erarbeiten. In der 11. Ausgabe von pro media findet sich ein Interview mit der Medien­staats­se­kre­tärin Heike Raab, die den Mehrwert eines System­wechsels und Entschei­dungen sucht. Weiterhin äußern sich Thomas Kralinski und Dirk Schrödter, Medien­staats­se­kretäre in Brandenburg und Schleswig-Holstein im ausführ­lichen Interview (eine Kurzfassung erschien bereits in der ZEIT) zum Index­modell, das sie befür­worten. Das vollständige Interview mit den Beiden finden Sie bei medienpolitik.net: Einen neuen Auftrag braucht das Land online vorab aus der 11. Ausgabe von pro media veröffent­licht.

Zu der Debatte um eine Fokus­sierung des öffentlich-recht­lichen Rundfunks gehört auch die Debatte um den Wert der Unter­haltung bei den öffentlich-recht­lichen Sendern. Dazu äußert Patricia Schle­singer, rbb-Inten­dantin, dass es ihr dabei um die Relevanz gehe. Es geht ihr dabei um die Frage: „Senden wir ein Programm, das Menschen gern sehen und das ihnen etwas bedeutet?“ Die Inten­dantin weiter: „Unter­haltung in unseren Programmen ist kein Selbst­zweck, sondern folgt den allge­meinen Grund­sätzen, nach denen wir auch sonst Programm machen. Wir richten uns an die ganze Gesell­schaft, unsere Unter­hal­tungs­an­gebote sind, wenn sie uns gelingen, identi­täts­stiftend – und welcher Gruppe sollten wir „ihr“ Unter­hal­tungs­an­gebot kürzen? Den Musikfans? Den Krimi­freunden? Den Quiz-Liebhabern?“ pro media S. 21/22.

Die Allianz Deutscher Produ­zenten – Film und Fernsehen e.V. (Produ­zen­ten­al­lianz), der Bundes­verband Schau­spiel e.V. (BFFS) und die Vereinte Dienst­leis­tungs­ge­werk­schaft (ver.di) sprechen sich gegen Reform­vor­schläge verschie­dener Staats­kanz­leien aus, den Schwer­punkt­auftrag des öffentlich-recht­lichen Rundfunks auf die Bereiche Kultur, Bildung und Infor­mation zu fokus­sieren. Die Verbände betonen, dass eine solche staat­ver­traglich festge­schriebene Reduzierung des Programm­auf­trages die Vielfalts­si­cherung in Deutschland beein­träch­tigen würde und mit der Recht­spre­chung des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts nicht in Einklang zu bringen ist.

Dazu finden Sie ein Interview mit Prof. Dr. Oliver Castendyk, S. 23/24 in pro media 11/2018. Castendyk betont drei Gründe, wegen derer die Produ­zen­ten­al­lianz es für proble­ma­tisch hält eine Reduzierung an Unter­hal­tungs­pro­grammen vorzu­nehmen: „Erstens gehört Unter­haltung zum klassi­schen Rundfunk­auftrag, übrigens auch bei der BBC. Zweitens lassen sich Unter­haltung, Infor­mation und Bildung schwer vonein­ander abgrenzen. Und drittens hätte eine solche Entscheidung gravie­rende Konse­quenzen für die deutsche TV-Produk­tions-Branche.“ Insbe­sondere die Filmländer, wie z.B. Bayern, Berlin/Brandenburg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen würde ein Wegfall „sehr hart treffen“. Er betont dass Kultur kein „trenn­scharfer Begriff“ mehr sei. Castendyk: „Laut Rundfunk­staats­vertrag sind „Fernseh­spiele und Fernseh­filme“ Kultur, „Filme und Serien“ aber Unter­haltung. Hier möge mir einmal ein Rundfunk­re­ferent den Unter­schied erklären.“ Aus seiner Sicht können auch „Kabaretts­en­dungen, Comedy- oder sogar Quizshows zur Kultur gehören.“
pro media / 11/2018 – print

DWDL: Was ist Public Value?
Wie viele Unter­hal­tungs-Formate sollen ARD und ZDF künftig noch zeigen dürfen? Die Politik disku­tiert derzeit einen radikalen Schnitt. Während das ZDF dazu schweigt, hält die ARD dagegen: Auch die Unter­haltung gehöre zum sogenannten Public Value. Ein Debat­ten­über­blick von Timo Niemeier: ARD: "Auch Unter­haltung ist Public Value"

Reform des Rundfunk­staats­ver­trags – Öffent­liche Umfrage abgeschlossen über 1000 Vorschläge einge­gangen Inter­es­sierte Bürger, Rundfunk­an­stalten, Verbände und Unter­nehmen konnten bis zum 30. September auf der Website der Rundfunk­kom­mission Stellung zu dem Entwurf für einen neuen Rundfunk­staats­vertrag abgeben. Immerhin 1200 Zusen­dungen hat es gegeben. Der Tages­spiegel berichtet dazu: „Die meisten Eingaben – rund 450 – drehten sich um den Rundfunk­be­griff und um Vorschläge für eine Deregu­lierung beim Thema Streaming.“ Im Land der 1200 Ideen

Blog-Beitrag in der Huffington-Post: Prof. Dr. Alfred-Joachim Hermanni, Professor für Medien- und Kommu­ni­ka­ti­ons­ma­nagement an der SRH Fernhoch­schule, hat sich mit den Vorur­teilen und Kritik­punkten des Rundfunk­bei­trags befasst und gelangt zu dem Fazit: „Es ist jedoch an der Zeit, den Fokus der öffentlich-recht­lichen Anstalten neu auszu­richten, um unter anderem die jüngeren Zielgruppen wieder mehr anzusprechen und zu hinter­fragen, ob der Auftrag der Grund­ver­sorgung noch in angemessen Maße erfüllt wird“. Der öffentlich-recht­liche Rundfunk ist kein Selbst­be­die­nungs­laden – die Frage nach der Grund­ver­sorgung

taz: Öffentlich-Recht­liche und der Rechtsruck
Die Rundfunk­kom­mission der Länder tagt. Dort wird über die Erhöhung des Rundfunk­bei­trags disku­tiert – und über die AfD. „Wie ein Reh im Schein­wer­fer­licht“

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