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Sozialreform für kurz befristet Beschäftigte: Bundeskabinett beschließt Änderungsgesetz-Entwurf

Das Bundes­ka­binett habe heute einen Entwurf zum 9. SGB III – Änderungs­gesetz verab­schiedet, der die soziale Sicherung überwiegend kurz befristet Beschäf­tigter bei Arbeits­lo­sigkeit maßgeblich verbessert, meldet Filmecho/Filmecho. Staats­mi­nister Bernd Neumann habe dazu gesagt, für ihn hätten die Inter­essen der Kultur­schaf­fenden im Mittel­punkt gestanden: „Durch die neuen Regelungen im Gesetz­entwurf wird sich ihre finan­zielle Absicherung deutlich verbessern."

Der neue Gesetz­entwurf schaffe die Voraus­set­zungen für den Bezug von Arbeits­lo­sengeld I im Wege einer verkürzten Anwart­schaftszeit und berück­sichtige die beson­deren Bedin­gungen der in der Kultur Beschäf­tigten, insbe­sondere der Film- und Fernseh­schaf­fenden, heißt es bei Filmecho/Filmwoche weiter, es sei auf zunächst drei Jahre befristet: Bundes­ka­binett entscheidet über soziale Absicherung (frei zugänglich)

Zur Presse­mit­teilung auf den Seiten des BKM: Kultur­staats­mi­nister Bernd Neumann: Soziale Absicherung von Kultur­schaf­fenden wird verbessert (frei zugänglich)