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Influencer-Marketing ist altbekannte Schleichwerbung im neuen Gewand

Aus „recht­licher Sicht ist das sogenannte Influencer-Marketing nichts Neues. Es handelt sich vielmehr um die aus der Presse und dem Fernsehen altbe­kannte Schleich­werbung im neuen Gewand, auch wenn die Akteure jammern: Wer gegen Entgelt den Absatz Dritter fördert, muss dies klar als Werbung kennzeichnen. Ein Gastbeitrag von Frauke Henning-Bodewig in der Süddeut­schen Zeitung: Die armen Influencer

(frei zugänglich)