Skip to main content
News

Nachzahlung für „Das Boot“ (1981) für ehemaligen Chef-Kameramann von OLG Stuttgart bestätigt

1981 erschien "Das Boot" im Kino, inzwi­schen ist der Film längst ein Klassiker. Der damalige Chef-Kameramann hat deshalb eine Nachzahlung von der ARD gefordert – und Recht bekommen. Seit 13 Jahren nun gibt es einen Rechts­streit um weitere Nachzah­lungen des Kamera­manns, der sich auf den sogenannten „Fairness­aus­gleich" beruft, der im Urheber­rechts­gesetz festge­schrieben ist. Dieser besagt, dass bei einem „auffäl­ligen Missver­hältnis" des Honorars zu den Erträgen, dem Nutzer also dem Urheber nachträglich eine "angemessene Betei­ligung" gewährt werden muss.

„Das Oberlan­des­ge­richt Stuttgart hat am Mittwoch acht Anstalten dazu verur­teilt, dem Chef-Kameramann Jost Vacano nachträglich 315 000 Euro Honorar zu überweisen. Dieses Urteil könnte bewirken, dass der Kriegsfilm aus dem Jahre 1981 nicht mehr im Free-TV ausge­strahlt wird.“ So kommen­tiert Stefan Mayr dazu in der Süddeut­schen Zeitung (Ausgabe vom 27.9.2018, Medienteil).

Die betrof­fenen ARD-Anstalten würden nun zur nächsten Instanz ziehen, da sie das Urteil und damit die Zahlung nicht anerkennen. Sie argumen­tieren weiter, dass der festge­setzte Betrag fehlerhaft berechnet und viel zu hoch sei. Deshalb ziehen die Anstalten nun vor den Bundes­ge­richtshof. Es gehe dabei auch darum, dass mit der Rechts­kräf­tigkeit dieses Urteils „Wieder­ho­lungen kaum noch leistbar“ sein würden: Abgesoffen (nicht frei zugänglich)