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Krüger-Leißner: „Ärger“ über Internet-Piraterie

Die Presse­mit­teilung im Wortlaut:
Zur Debatte um den Schutz von Urheber­rechten im Internet äußert sich die Abgeordnete Angelika Krüger-Leißner, filmpo­li­tische Sprecherin der SPD-Bundes­tags­fraktion:

Geistiges Eigentum schützen – als klare und konsequente Regelung für alle

Die massiven Umsatz­ein­brüche in der Musik­in­dustrie haben eindrücklich gezeigt, dass wir die illegalen Kopien auch im Filmbe­reich sehr ernst nehmen müssen. Hier konnte trotz aller Gegen­maß­nahmen, insbe­sondere der GVU, das Problem – auch zu meinem Ärger – bisher nicht ausrei­chend einge­dämmt werden. Für mich steht fest: Rechte­inhaber – egal ob sie aus der Filmwirt­schaft kommen oder selber Filmur­heber sind – müssen angemessen vergütet werden. Deshalb müssen wir geistiges Eigentum wirksam schützen. Dafür brauchen wir eine klare, für alle nachvoll­ziehbare und konse­quente Regelung.

Ich persönlich habe große Sympa­thien für das franzö­sische Anti-Piraterie-Gesetz, das eine Verhängung von Inter­net­sperren bei mehrfachen Urheber­rechts­ver­stößen vorsieht. Einmal mehr machen uns die Franzosen vor, dass eine schnelle und einfache Lösung möglich ist. Aller­dings – was in Frank­reich funktio­niert, ist so nicht auf Deutschland übertragbar. Einige Punkte sind da noch zu klären. So betrifft der mit einer Inter­net­sperre verbundene Eingriff in Grund­frei­heiten insbe­sondere die Vorrats­da­ten­spei­cherung, über die bei uns eine Entscheidung des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richtes aussteht. Selbst in Frank­reich sind mit dem Gesetz noch Frage­zeichen verbunden. Demnächst wird sich der franzö­sische Verfas­sungsrat zu grund­le­genden Einsprüchen äußern. Ernst­hafte Bedenken hat auch das EU-Parlament vorge­bracht. Die Einwände betreffen aber weniger den Ansatz als solchen, sondern eher die Frage seiner Ausge­staltung und Durch­führung.

Als ein weiterer Lösungs­vor­schlag wird die Einführung einer Kultur-Flatrate disku­tiert. Nach diesem Modell können digitale Inhalte gegen eine pauschale Gebühr genutzt werden, mit der die Rechte­inhaber zu entschä­digen sind. Abgesehen von ungelösten verfas­sungs­recht­lichen und Fragen der techni­schen Reali­sier­barkeit wäre das mit einer erheb­lichen Mehrbe­lastung der Bürger verbunden. Die Berech­nungen ergeben pauschale Beträge von rund 50 € im Monat. Gerade in diesen Zeiten kann man das keinem zumuten. Und viele könnten sich das gar nicht erst leisten. Wir dürfen den Zugang zu digitalen Inhalten nicht mit solchen Hürden versperren. Niemand darf ausge­grenzt werden.

Der Schutz des geistigen Eigentums wird eine der wichtigsten Fragen in der nächsten Legis­la­tur­pe­riode sein. In einem vernünf­tigen Ausgleich zwischen den Inter­essen der Rechte­inhaber und denen der Nutzer müssen wir eine klare, handhabbare und konse­quente Lösung finden.