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VPRT-Gutachten: Längere Online-Verweildauer öffentlich-rechtlicher Sendungen nur „ausnahmsweise“

Der neue Rundfunk­staats­vertrag erlaube nach Auffassung des Medien­rechtlers Dieter Dörr nur „ausnahms­weise“ eine Verlän­gerung der Verweil­dauer, die für den Abruf öffentlich-recht­licher Sendungen im Internet vorge­sehen ist, berichtet epd Medien. Die Gremien von ARD und ZDF müssten eine „besondere Begründung“ liefern, wenn sie in einem Drei-Stufen-Test eine Verlän­gerung der Frist geneh­migen wollten, habe Dörr in einem Gutachten festge­stellt, das der Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) in Auftrag gegeben hatte: Dörr: Längere Frist für Netz-Abruf nur "ausnahms­weise" möglich (frei zugänglich)