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Pressemitteilung

Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Telekommunikationsunternehmen können zum Beitrag für Filmförderung verpflichtet werden

Berlin, 20. Dezember 2013 – Gesetz­liche Verpflich­tungen von Telekom­mu­ni­ka­ti­ons­un­ter­nehmen, Abgaben für die Filmfi­nan­zierung zu leisten, verstoßen nicht gegen EU-Recht. Das ergibt sich aus einem Urteil des Europäi­schen Gerichtshofs, der eine entspre­chende Klage der Europäi­schen Kommission gegen die Republik Frank­reich abgewiesen hat.

Dazu erklärt Alexander Thies, Vorsit­zender des Gesamt­vor­stands der Produ­zen­ten­al­lianz: „Mit diesem Urteil ist der Weg frei, in der kommenden Novel­lierung des Filmför­de­rungs­ge­setzes (FFG) auch die Telekom­mu­ni­ka­ti­ons­un­ter­nehmen zur Filmabgabe zu verpflichten. Bisher müssen nur die Kino-, Fernseh- und Video­wirt­schaft eine Filmabgabe leisten. Das wird in einer künftig vorwiegend digital geprägten Verwer­tungswelt nicht mehr angemessen sein, weil schnelle Inter­net­ver­bin­dungen auch und in erster Linie für die Übertragung von Filmen genutzt werden. Das lassen sich die Telkos von ihren Kunden natürlich auch bezahlen. Der Grund­ge­danke des FFG ist aber, dass alle, die mit Filmen Geld verdienen, auch zur Filmför­derung beitragen sollen. Mit einer gesetz­lichen Verpflichtung der Telekom­mu­ni­ka­ti­ons­un­ter­nehmen zur Filmabgabe kann dieser Solidar­ge­danke im Rahmen des in der nächsten Legis­la­tur­pe­riode zu novel­lie­renden FFG an die Entwicklung der Verwer­tungs­wirk­lichkeit des 21. Jahrhun­derts angepasst werden.“

Die Allianz Deutscher Produ­zenten – Film & Fernsehen ist die maßgeb­liche Inter­es­sen­ver­tretung der deutschen Produ­zenten von Film-, Fernseh- und anderen audio­vi­su­ellen Werken. Sie vereint über 220 Produk­ti­ons­un­ter­nehmen aus den Bereichen Animation, Kinofilm, TV-Enter­tainment, TV-Fiktion, Werbung und Dokumen­tation.