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Pressemitteilung

Bundesverfassungsgericht bestätigt Filmförderungsgesetz: „Kluges und sachgerechtes Urteil“

Berlin, 28. Januar 2014 – Das Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt hat das Filmför­de­rungs­gesetz (FFG) für verfas­sungs­gemäß erklärt und die Verfas­sungs­be­schwerde eines Multiplex-Betreibers zurück­ge­wiesen. Das Gericht sah durch das vom Bund erlassene Gesetz keinen unerlaubten Eingriff in die Kultur­hoheit der Länder, die Förderung sei ausrei­chend wirtschaftlich geprägt. Dem stehe auch nicht entgegen, dass das FFG bei der EU als Kultur­för­derung gilt.

Alexander Thies, Vorsit­zender des Produ­zen­ten­al­lianz-Gesamt­vor­stands: „Auch wenn wir stets zuver­sichtlich waren, dass das Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt nicht gegen das Filmför­de­rungs­gesetz urteilen würde, sind wir jetzt doch sehr froh und erleichtert. Das FFG ist nicht nur für uns Produ­zenten und unsere Partner wie Autoren, Regis­seure, Kompo­nisten, Schau­spieler und Filmschaf­fende von entschei­dender Wichtigkeit, sondern nicht zuletzt auch für die Kinobe­treiber selbst. Unser beson­derer Dank geht heute an das BKM, das das FFG sehr klug gegen die recht­lichen Anfein­dungen abgesi­chert hat, vor allem aber auch an alle Mitar­beiter der FFA, die sich durch die Klagen ausge­löste Unsicherheit nicht haben beirren lassen und sich all die Jahre ohne Einschränkung für den deutschen Kinofilm einge­setzt haben.

Mit dem Urteil ist ein sicherer Grund geschaffen worden, um jetzt die dringend notwendige FFG-Moder­ni­sierung anzugehen. Dazu gehört als erstes, dass auch jene zur Filmabgabe heran­ge­zogen werden, die mit der Online-Verbreitung von Filmen Geld verdienen: Deutsche Telekom­mu­ni­ka­ti­ons­un­ter­nehmen, aber auch auslän­dische VoD-Anbieter. Weiter müssen die Möglich­keiten für Produk­ti­ons­un­ter­nehmen, Eigen­ka­pital zu bilden, verbessert werden, damit in neue Projekte inves­tiert werden kann. Schließlich müssen die Verhält­nisse zwischen Produk­ti­ons­un­ter­nehmen und Verwertern verbessert werden. Das kluge und sachge­rechte Urteil des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts macht den Weg dafür frei.“

Die Allianz Deutscher Produ­zenten – Film & Fernsehen ist die maßgeb­liche Inter­es­sen­ver­tretung der deutschen Produ­zenten von Film-, Fernseh- und anderen audio­vi­su­ellen Werken. Sie vereint ca. 210 Produk­ti­ons­un­ter­nehmen aus den Bereichen Animation, Kinofilm, TV-Enter­tainment, TV-Fiktion, Werbung und Dokumen­tation.