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Pressemitteilung

Einigung über neuen Tarifvertrag mit ver.di: 13. Stunde gesichert, Tarife erhöht – „Schmerzhaft, aber vertretbar“

Berlin, 2. März 2016 – Nach drei schwie­rigen, strit­tigen, aber immer auch konstruk­tiven Verhand­lungs­runden haben sich ver.di und Produ­zen­ten­al­lianz am 1. März in Berlin auf einen neuen Tarif­vertrag für auf Produk­ti­ons­dauer beschäf­tigte Film- und Fernseh­schaf­fende einigen können, der ab 1. April 2016 zeitlich nahtlos an den auslau­fenden Tarif­vertrag von April 2014 anknüpft.

Der darin enthaltene Mantel­ta­rif­vertrag gilt für vier Jahre bis Ende 2019. Darin bleibt es bei der Möglichkeit, am Set Arbeits­zeiten von maximal 13 Stunden zu ermög­lichen, um bei Drehar­beiten in Deutschland die notwendige Flexi­bi­lität zu erhalten und Beschäf­tigung zu sichern. Dies gilt bei histo­ri­schen Event-Movies für 80 % der Drehtage, bei Kinofilmen für 60 %, bei fiktio­nalen Fernseh­pro­duk­tionen wie Filmen, Serien und Reihen für 40 %, bei non-fiktio­nalen Formaten für 20 % und bei hochfre­quenten Serien und Dailies für 10 % der Drehtage. Die Zuschläge, mit denen die Mehrarbeit vergütet wird, bleiben unver­ändert.

„Für die Produ­zen­ten­al­lianz war die grund­sätz­liche Sicherung der 13. Stunde bei den Tarif­ver­hand­lungen existen­tiell“, erklärt Produ­zen­ten­al­lianz-Geschäfts­führer Dr. Christoph Palmer. „Dass wir uns damit gegenüber ver.di trotz heftiger Gegenwehr durch­setzen konnten, bedeutet für die Produ­zenten eine große Erleich­terung und – durch die lange Laufzeit des Tarif­ver­trags von fast vier Jahren – eine langfristige Sicherheit bei den Kalku­la­tionen.“

Der im neuen Tarif­vertrag ebenfalls enthaltene Gagen­ta­rif­vertrag wird für 21 Monate geschlossen und gilt vom 1. April 2016 bis zum 31. Dezember 2017. Hier konnte die Produ­zen­ten­al­lianz die Anrechnung von Shuttle­zeiten auf die Arbeitszeit ebenso abwehren wie Verän­de­rungen an den Arbeits­zeit­konten. Die Wochengagen werden zum 1. April in allen Gewerken der Gagen­ta­belle als Sockel­be­trags­er­höhung um einheitlich 30 Euro pro Woche steigen, zum 1. Januar 2017 erfolgt eine weitere lineare Erhöhung um 3 %. „Die Erhöhungen sind schmerzhaft und gehen an die finan­zielle Grenze des Möglichen“, erklären die Produ­zen­ten­al­lianz-Verhand­lungs­führer Prof. Dr. Johannes Kreile und Dr. Christoph Palmer. „Die vernünftige Laufzeit der Verein­barung sowie die Verstän­digung über die Arbeits­zeiten haben den Abschluss gleichwohl vertretbar gemacht.“

Neu in die Gagen­ta­belle aufge­nommen werden vier Berufs­bilder: Herstel­lungs­leitung, Materi­al­as­sistenz, Assistenz der Filmge­schäfts­führung und Datawrangler bei HD-Produk­tionen. Für die in der Regel freibe­ruflich ausge­übten Berufs­bilder Casting und Locati­onscout werden sich die Tarif­partner über die Angemes­senheit von Honorar­sätzen ins Benehmen setzen.

Beide Seiten verstän­digten sich ferner darüber, im Sommer einen geson­derten Tarif­vertrag zu Volon­ta­riaten im Filmbe­reich abschließen zu wollen. Auch streben sie die Allge­mein­ver­bind­lichkeit des Tarif­ver­trags beim Bundes­ar­beits­mi­nis­terium an.

Auf Seiten der Produ­zen­ten­al­lianz steht der Abschluss des neuen Tarif­ver­trags noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Gesamt­vor­standes.*

Zum Download: Der Tarif­vertrag für auf Produk­ti­ons­dauer beschäf­tigte Film- und Fernseh­schaf­fende – TV FFS 2016 (gültig ab 1.4.2016)

*   Der Produ­zen­ten­al­lianz-Gesamt­vor­stand hat am 10.5.2016 entschieden, dass die Allge­mein­ver­bind­lichkeit des Mantel- und Gagen-Tarif­vertrag nicht angestrebt werden soll. Diese Entscheidung geschah in Kenntnis, dass daraufhin der Mantel- und Gagen­ta­rif­vertrag bereits zum 31.12.2017 von ver.di gekündigt werden kann.

Die Allianz Deutscher Produ­zenten – Film & Fernsehen ist die maßgeb­liche Inter­es­sen­ver­tretung der deutschen Produ­zenten von Film-, Fernseh- und anderen audio­vi­su­ellen Werken. Sie vereint über 230 Produk­ti­ons­un­ter­nehmen aus den Bereichen Animation, Dokumen­tation, Kinofilm, TV-Enter­tainment, TV-Fiktion und Werbung.