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Pressemitteilung

Produzentenallianz und Bundesverband Regie vereinbaren Vergütungsregeln Kinofilm: Gagen und Erfolgsbeteiligungen der Regisseure/innen definiert

Berlin, 11. März 2016 – Nach langwie­rigen Verhand­lungen haben die Allianz Deutscher Produ­zenten – Film und Fernsehen e. V. und der Bundes­verband Regie e. V. (BVR) Gemeinsame Vergü­tungs­regeln gemäß § 36 UrhG unter­zeichnet, die die Regie-Gagen und Erfolgs­be­tei­li­gungen der Regisseure/innen definieren. Bisher gab es keine solche speziell für Regisseure/innen geltende kollek­tiv­ver­trag­liche Regelung.

Vereinbart wurden in Abhän­gigkeit von der Höhe der Produk­ti­ons­budgets mindestens zu zahlende Regie-Gagen sowie Erfolgs­ver­gü­tungen (sog. Escalator), die bei einem beson­deren Erfolg der jewei­ligen Produktion im Kino zu bezahlen sind, sobald der Produzent weitere Erlöse vom Verleiher des Filmes erhält. Bezahlte Erfolgsboni sind dann auf den Erlös­be­tei­li­gungs­anteil der Regie aus dem Ergän­zungs­ta­rif­vertrag, den die Produ­zen­ten­al­lianz mit ver.di abgeschlossen hat, anzurechnen.

BVR und Produ­zen­ten­verband wollen diese Gemein­samen Vergü­tungs­regeln auch als Tarif­vertrag abschließen. Es besteht zudem die Absicht, dass der BVR an zukünf­tigen Tarif­ver­hand­lungen über den Ergän­zungs­ta­rif­vertrag Erlös­be­tei­ligung Kinofilm teilnimmt.

„Wir freuen uns, dass es nun gelungen ist, auch für die im BVR organi­sierten Regis­seu­rinnen und Regis­seure gemeinsame Vergü­tungs­regeln zu verein­baren“, erklärt Uli Aselmann, Vorsit­zender der Produ­zen­ten­al­lianz-Sektion Kino. „Dies ist für uns ein weiterer Beleg dafür, dass das geltende Urheber­ver­trags­recht funktio­niert und es somit keiner Verschärfung des geltenden Rechts bedarf, um zu branchen­ge­rechten Lösungen zu kommen. Inhaltlich war für uns besonders wichtig, dass die Höhe und Fälligkeit der Erlös­be­tei­ligung auch der Regis­seu­rinnen und Regis­seure nach den gleichen Grund­sätzen ermittelt wird, die im Ergän­zungs­ta­rif­vertrag Erlös­be­tei­ligung Kinofilm festgelegt wurden. Hierdurch wird vermieden, gegenüber verschie­denen Gewerken nach unter­schied­lichen Mustern abrechnen zu müssen. Bedeutsam ist für uns auch, dass in den Gemein­samen Vergü­tungs­regeln anerkannt wird, dass Erfolgs­ver­gü­tungen erst dann bezahlt werden können, wenn den Produ­zenten tatsächlich zusätz­liche Erlöse zugeflossen sind.“

Im Wortlaut: Gemeinsame Vergü­tungs­regeln zwischen dem Bundes­verband Regie und der Allianz Deutscher Produ­zenten – Film & Fernsehen für den Bereich fiktio­naler Kinofilm

Die Allianz Deutscher Produ­zenten – Film & Fernsehen ist die maßgeb­liche Inter­es­sen­ver­tretung der deutschen Produ­zenten von Film-, Fernseh- und anderen audio­vi­su­ellen Werken. Sie vereint über 230 Produk­ti­ons­un­ter­nehmen aus den Bereichen Animation, Dokumen­tation, Kinofilm, TV-Enter­tainment, TV-Fiktion und Werbung.