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Pressemitteilung

Senatsverwaltung für Bildung hat AV Schulpflicht geändert: Berliner „Kinderdrehverbot“ aufgehoben

Berlin, 31. März 2009 – Berliner Kinder und Jugend­liche können wieder für Drehar­beiten und Castings vom Unter­richt beurlaubt werden. Nach der Inter­vention der Allianz Deutscher Produ­zenten – Film & Fernsehen hat die Senats­ver­waltung für Bildung, Wissen­schaft und Forschung das pauschal und absolut geltende Verbot der Beurlaubung von Schul­pflich­tigen für Castings oder Film- und Fernseh­auf­nahmen abgemildert.

Damit „können nun Beurlau­bungen wieder aufgrund von Einzel­fall­ent­schei­dungen der jewei­ligen Schul­leitung gewährt werden“, erläutert die für die Medien­wirt­schaft zuständige Berliner Senats­kanzlei. Das Verbot sei „nicht zum Schutz der Schüler und Schüle­rinnen notwendig“ gewesen, „im Gegenteil kann ihre Teilnahme an Filmpro­duk­tionen die Persön­lich­keits­ent­wicklung fördern und Medien­kom­petenz vermitteln.“

„Obwohl in der Praxis damit wieder alles beim Alten sein wird, hätten wir uns von der Senats­ver­waltung für Bildung ein stärkeres Bekenntnis zu Film und Fernsehen gerade in Berlin gewünscht“, meint Dr. Christoph E. Palmer, Vorsit­zender der Geschäfts­führung der Produ­zen­ten­al­lianz. „Kinofilme, TV-Movies und Fernseh­serien haben einen großen Einfluss auf die Lebens­wirk­lichkeit auch von Schüle­rinnen und Schülern. Es wäre doch wider­sinnig, gerade junge Menschen von der Mitwirkung und damit vom Verständnis dieser heute elemantaren Kultur­tech­niken fernzu­halten.“ Die Produ­zen­ten­al­lianz baut nun darauf, dass die jeweilige Schul­leitung ihr Ermessen für Beurlau­bungen nun großzügig auslegt und wird die weitere Entwicklung aufmerksam beobachten.

 

Aus dem Schreiben der Senats­kanzlei

„Die Allianz Deutscher Produ­zenten hat sich dafür einge­setzt, dass auch künftig Berliner Schüle­rinnen und Schüler für die Teilnahme an Drehar­beiten vom Unter­richt befreit werden können.

In der Tat konnte die Neure­gelung der „Ausfüh­rungs­vor­schriften über Beurlaubung und Befreiung vom Unter­richt (AV Schul­pflicht)“ vom 3.12.2008 der Senats­ver­waltung für Bildung, Wissen­schaft und Forschung so verstanden werden, dass generell keine Beurlau­bungen zur Mitwirkung an Rundfunk-, Film- oder Fernseh­auf­nahmen einschließlich Werbe­auf­nahmen mehr erteilt werden sollten. Hinter­grund war wohl, dass den überhand nehmenden Anträge zur Teilnahme an Casting­shows und anderen derar­tigen Veran­stal­tungen begegnet werden sollte.

Ich teile aber Ihre Sorge, die mir auch von anderen Betrof­fenen übermittelt wurde, dass diese pauschale Regelung zu nicht beabsich­tigten Konse­quenzen für den Film- und Medien­standort Berlin geführt hätte. Sie war in dieser Form auch nicht zum Schutz der Schüler und Schüle­rinnen notwendig. Im Gegenteil kann ihre Teilnahme an Filmpro­duk­tionen die Persön­lich­keits­ent­wicklung fördern und Medien­kom­petenz vermitteln.
Die Senats­ver­waltung für Bildung, Wissen­schaft und Forschung hat deshalb auf Anregung der Senats­kanzlei hin die Ausfüh­rungs­vor­schriften kurzfristig überar­beitet. Nach der am 20.2.2009 im Amtsblatt veröf­fent­lichten Neufassung können nun Beurlau­bungen wieder aufgrund von Einzel­fall­ent­schei­dungen der jewei­ligen Schul­leitung gewährt werden.

Nr. 1 Abs. 1 Satz 5 AV Schul­pflicht lautet jetzt:
„Ein wichtiger Grund liegt in der Regel nicht vor, wenn die Beurlaubung zur Mitwirkung an Rundfunk-, Film- oder Fernseh­auf­nahmen, einschließlich Werbe­auf­nahmen, oder an ähnlichen Veran­stal­tungen beantragt wird.“

In einem Infor­ma­ti­ons­schreiben der Bildungs­ver­waltung an die Schulen wird ausdrücklich auf die Absicht verwiesen, den Schulen wieder „größere Flexi­bi­lität“ zu geben. Maßgeb­liche Kriterien werden dabei wie bei Befrei­ungen aus anderen Gründen u. a. sein die Unmög­lichkeit der Termin­ver­schiebung, der Leistungs­stand und die Leistungs­be­reit­schaft der Schülerin oder des Schülers sowie die pädago­gische Situation in der Klasse.“

Siehe auch
„Kinder­dreh­verbot“: Medienecho
Produ­zen­ten­al­lianz besorgt über Berliner Kinder­dreh­verbot