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Pressemitteilung

Nicht marktgerecht: Produzenten auch weiterhin gegen Pläne, fiktionale EU-Kaufproduktionen für 30 Tage in öffentlich-rechtlichen Mediatheken anzubieten

Bisher: Verbot, angekaufte Spiel­filme und TV-Serien europäi­schen Ursprungs in öffentlich-recht­lichen Media­theken anzubieten – Aktueller Vorschlag: Online-Angebot bis zu 30 Tage nach jeder Ausstrahlung –Nach Infor­ma­tionen aus dem Markt Frist von 7 Tagen nach Ausstrahlung („Seven-Day-Catch-up“) üblich

Berlin – 22. Mai 2018.Die Allianz Deutscher Produ­zenten – Film und Fernsehen e.V. (Produ­zen­ten­al­lianz) spricht sich nach wie vor gegen die Pläne aus, das in § 11d Abs. 5 RStV geregelte Verbot, angekaufte Spiel­filme und TV-Serien europäi­schen Ursprungs in öffentlich-recht­lichen Media­theken anzubieten, zu lockern bezie­hungs­weise aufzu­heben. Nach den bishe­rigen Vorstel­lungen der Länder soll dieses Verbot durch eine Regelung abgelöst werden, nach der fiktionale EU-Kaufpro­duk­tionen bis zu 30 Tage nach jeder Ausstrahlung online angeboten werden dürfen.

Alexander Thies, Vorsit­zender der Produ­zen­ten­al­lianz: „Wir halten die vorge­schlagene 30-Tage-Frist für aus Europa stammende fiktionale Kaufpro­duk­tionen für nicht markt­ge­recht. So werden nach unseren Infor­ma­tionen aus dem Markt die Media­theken-Rechte für Lizen­zware an deutsche Fernseh­sender in der Regel nur für 7 Tage nach der jewei­ligen Ausstrahlung vergeben („Seven-Day-Catch-up“). De facto würden Verweil­dauern von 30 Tagen in öffentlich-recht­lichen Media­theken für Produ­zenten zu schweren wirtschaft­lichen Nachteilen führen. Denn die kommer­zi­ellen Platt­formen akzep­tieren nur branchen­üb­liche Media­theken-Verfüg­bar­keiten von 3 bis 7 Tagen nach jeder Fernseh­aus­strahlung. Eine 30-Tage-Frist birgt für Produ­zenten, aber auch Rechte­händler oder Verleiher das Risiko, dass kommer­zielle Platt­formen den jewei­ligen Film gar nicht mehr erwerben oder aber erheb­liche Abschläge auf die üblichen Lizenz­ver­gü­tungen verlangen. Aus diesen Gründen könnten wir uns allen­falls eine Frist von bis zu 7 Tagen anstelle der vorge­schla­genen bis zu 30 Tage vorstellen.“

Die Allianz Deutscher Produ­zenten – Film & Fernsehen ist die maßgeb­liche Inter­es­sen­ver­tretung der deutschen Produ­zenten von Film-, Fernseh- und anderen audio­vi­su­ellen Werken. Sie vereint rund 250 Produk­ti­ons­un­ter­nehmen aus den Bereichen Animation, Dokumen­tation, Kinofilm, TV-Enter­tainment, TV-Fiktion und Werbung.