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Pressemitteilung

Vor EU-Beschlussfassung zur Urheberrechtsrichtlinie: Produzentenallianz appelliert an deutsche EU-Parlamentarier, Schließung des ‚Value Gap’ und Balance der Interessen nicht aus den Augen zu verlieren

EU-Parla­men­tarier sollen sich bei anste­hender Abstimmung von zwei wesent­lichen Überle­gungen leiten lassen: Schließung des ‚Value Gap’ durch Anerkennung der recht­lichen Verant­wortung der großen Platt­form­be­treiber und Wahrung der Balance der Inter­essen – Produ­zen­ten­al­lianz unter­stützt weiterhin die vom JURI-Ausschuss entwi­ckelten, erneut zur Abstimmung stehenden Positionen

Berlin, Montag, den 10. September 2018 Die Allianz Deutscher Produ­zenten – Film & Fernsehen e.V. (Produ­zen­ten­al­lianz) appel­liert kurz vor der Beschluss­fassung des Europäi­schen Parla­ments zur Urheber­rechts­richt­linie am Mittwoch an die deutschen EU-Parla­men­tarier, sich bei der Abstimmung von zwei wesent­lichen Überle­gungen leiten zu lassen:

Schließung des ‚Value Gap’ durch Anerkennung der rechtlichen Verantwortung der großen Plattformbetreiber

Der sogenannte ‚Value Gap’, die Wertschöp­fungs­lücke, die durch das Ungleich­ge­wicht zwischen der zuneh­menden Online-Nutzung von audio­vi­su­ellen Werken und der nur geringen Betei­ligung der Rechte­inhaber an den durch die Online-Platt­formen erzielten Erlöse entsteht, muss geschlossen werden. So müssen auch die großen Platt­form­be­treiber angehalten werden, ihre recht­liche Verant­wortung für die über ihre Dienste erfol­gende Nutzung urheber­recht­licher Werke anzuer­kennen. Denn deren Geschäfts­mo­delle bauen ganz wesentlich auf der Nutzung der Leistungen von Kreativen und Produ­zenten auf. Alexander Thies, Vorsit­zender der Produ­zen­ten­al­lianz: „Die Nutzung ihrer Werke hat seit Jahren dazu beigetragen, dass eine Reihe dieser Platt­form­be­treiber inzwi­schen zu den wertvollsten Unter­nehmen der Welt zählen. Im Gegenzug muss nun auch sicher­ge­stellt werden, dass diese Online­dienste aktiv daran mitwirken, dass Urheber und Produ­zenten für diese Nutzungen ihrer Werke angemessen vergütet werden.“

Wahrung der Balance der Interessen

Weiterhin betont die Produ­zen­ten­al­lianz, dass die vom JURI-Ausschuss des Europäi­schen Parla­ments vorge­schla­genen Regelungen einen soliden Ausgangs­punkt für die anste­henden Verhand­lungen im Trilog­ver­fahren bieten können. Prof. Dr. Mathias Schwarz, Direktor für Inter­na­tio­nales der Produ­zen­ten­al­lianz: „Deutschland war mit den Novellen des Urheber­rechts der Jahre 2002 und 2016 Vorreiter bei der Durch­setzung eines verbes­serten Urheber­ver­trags­rechts. Die nun hierzu auf europäi­scher Ebene vorge­schla­genen Regelungen können, bei aller Kritik, die im Detail hieran weiter geäußert werden kann, als solide Ausgangs­basis für die nun kommenden Verhand­lungen im Trilog gelten. Die demge­genüber teilweise gefor­derten weiteren Verschär­fungen dieser Regelungen würden hingegen die notwendige Balance zwischen den Vergü­tungs­in­ter­essen der Kreativen auf der einen Seite und der Möglichkeit zur Nutzung der sich in der digitalen Welt bietenden Verwer­tungs­chancen auf der anderen Seite völlig aus dem Lot bringen. Damit würden sie dazu beitragen, dass die Vergü­tungen für Kreative und Produ­zenten nicht steigen, sondern sinken werden. Die Produ­zen­ten­al­lianz unter­stützt deshalb auch weiterhin die Positionen, die vom Rechts­aus­schuss des Parla­ments entwi­ckelt wurden und nun erneut im Parlament zur Abstimmung stehen. An die deutschen EU-Parla­men­tarier appel­lieren wir, sich bei der Abstimmung durch Unter­stützung des vom JURI-Ausschuss entwi­ckelten Kompro­miss­vor­schlages für die Schließung des ‚Value Gaps’ und eine ausge­wogene Sicherung des Ausgleichs der Inter­essen einzu­setzen.“

Zum Hinter­grund: Der Rechts­aus­schuss des EU–Parlaments hatte nach ausführ­licher Diskussion im Frühsommer dieses Jahres einen Kompro­miss­vor­schlag zu der von der Kommission im Rahmen der Digital Single Market Agenda vorge­schla­genen Urheber­rechts­richt­linie verab­schiedet. In dieser sind fortent­wi­ckelte Schran­ken­re­ge­lungen, ein europäi­sches Leistungs­schutz­recht für Verlags­un­ter­nehmen, Regelungen zur Verant­wort­lichkeit von Online- und Inhal­te­wei­ter­ga­be­diensten sowie Bestim­mungen für ein moder­ni­siertes Urheber­ver­trags­recht enthalten.

Nach einer beispiel­losen Kampagne, die vielfach ohne Bezug zu den konkret vorge­schla­genen Regelungen argumen­tierte und bei der es teilweise zu einem verwun­der­lichen Schul­ter­schluss zwischen Internet-Aktivisten und den großen Platt­form­be­treibern kam, wies das EU-Parlament am 5. Juli den Bericht des Rechts­aus­schusses mit knapper Mehrheit zurück. Nun liegen erneut über 200 Änderungs­vor­schläge zum Text der Kommission vor, über die das Parlament am Mittwoch, den 12. September, zu entscheiden haben wird.