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Pressemitteilung

Themenpapier der Produzentenallianz: Forderungen an die nächste Bundesregierung

Berlin, 23. September 2009 – Die deutsche Film- und Fernseh­wirt­schaft ist mit ca. 50.000 direkt und indirekt Beschäf­tigten und 3,5 Mrd. Euro Umsatz in der Bundes­re­publik nicht nur ein wichtiger Wirtschafts­faktor, sie prägt mit ihren Werken auch das kultu­relle Selbstbild der Deutschen. Insbe­sondere der deutsche Kinofilm hat in den letzten Jahren einen beispiel­losen Aufschwung erlebt und seine nationale und inter­na­tionale Reputation erheblich gesteigert. Dies ist das Verdienst der Produ­zenten mit ihren Partnern im kreativen und handwerk­lichen Bereich und wurde auch durch eine kluge Politik des Bundes und der Länder ermög­licht.

Die weltweite Wirtschafts­krise, existen­zielle Umwäl­zungen beim Nutzungs­ver­halten der Zuschaue­rinnen und Zuschauer und nicht zuletzt die Unsicherheit bei der Filmför­derung durch die Filmför­de­rungs­an­stalt (FFA) stellen die Branche vor schwere Heraus­for­de­rungen. Es gilt, das Erreichte zu bewahren und die Erfolgs­dy­namik für weitere Entwick­lungen zu nutzen.

Dabei ist vor allem die Politik gefordert. Sie muss die Rahmen­be­din­gungen erhalten und weiter­ent­wi­ckeln, mit denen der Erfolg fortge­schrieben und die Folgen der Krise möglichst kompen­siert werden können.

Daher hat der Vorstand der Allianz Deutscher Produ­zenten – Film & Fernsehen in der vergan­genen Woche ein Themen­papier verab­schiedet, das die essen­ti­ellen Forde­rungen der deutschen Film- und TV-Produk­ti­ons­wirt­schaft nennt und Forde­rungen in den Bereichen wirtschaft­liche und soziale Rahmen­be­din­gungen, Filmför­derung, Kino-Infra­struktur und Urheber­recht umfasst. Das Papier wird den Betei­ligten der Koali­ti­ons­ver­hand­lungen für die nächste Bundes­re­gierung vorgelegt.

Wirtschaft­liche Rahmen­be­din­gungen

Die Kapital­struktur der mittel­stän­disch geprägten Produk­ti­ons­wirt­schaft muss stabi­li­siert und gestärkt werden. Eine Verbes­serung der steuer­lichen Rahmen­be­din­gungen (z.B, Medien­erlass, Kopro­duktion, Verlust­vortrag) ist überfällig und soll durch die Schaffung von Inves­ti­ti­ons­an­reizen flankiert werden. Durch staat­liche Bürgschaften nach dem Vorbild der Hermes-Bürgschaften soll ein Fernseh­bürg­schafts­pro­gramm für Produk­ti­ons­ver­träge zwischen Sendern und Produ­zenten etabliert werden. Zinsver­bil­ligte Darlehen der KfW für Stoff- und Forma­t­ent­wicklung sowie für deutsche 3D-Produk­tionen („F&E-Aufwendungen“) stärken die inhalt­liche und techno­lo­gische Zukunfts­fä­higkeit der deutschen Film- und Fernseh­wirt­schaft.

Filmför­derung

Der in jeder Beziehung beispiellos erfolg­reiche Deutsche Filmför­der­fonds (DFFF) muss auch über 2012 hinaus in mindestens der bishe­rigen Höhe fortge­führt werden. Die Kriterien für die Vergabe von DFFF-Mitteln müssen an aktuelle Gegeben­heiten angepasst werden. Das Filmför­de­rungs­gesetz (FFG) bedarf der grund­sätz­lichen Überar­beitung, um die gerechte, dauer­hafte und nachhaltige Finan­zierung des Kinofilms in Deutschland zu gewähr­leisten. Das durch den DFFF vorge­gebene Ziel der nachhal­tigen Budget­er­höhung muss tatsächlich erreicht werden. Daher müssen die Richt­linien der Länder und der FFA überprüft und Leistungs­re­du­zie­rungen pro Film verhindert werden. Nach dem Auslaufen des EU-Media-Programmes nach 2011 muss sich die Bundes­re­gierung für eine Fortsetzung der Initiative durch ein Nachfol­ge­pro­gramm einsetzen.

Kino-Infra­struktur

Ein flächen­de­ckendes natio­nales Rollout zur digitalen Projektion in den deutschen Kinos ist sicher­zu­stellen.

Urheber­recht

Filmwerke in der digitalen Welt müssen wirksam geschützt und die Rechte ihrer Urheber durch­ge­setzt werden. Dazu wäre z. B. ein Graduated-Response-Modell ein geeig­netes Mittel, nicht aber eine Kultur-Flatrate. Die Produ­zenten müssen im Urheber­recht endlich durch die Anerkennung eines eigen­stän­digen Produ­zen­ten­ur­he­ber­rechts gestärkt werden. Ein Rechte­rück­falls an Produ­zenten im Falle nicht genutzter Auswer­tungs­rechte nach fünf Jahren muss gesetz­liche geregelt und ein urheber­recht­licher bzw. wettbe­werbs­recht­licher Format­schutzer einge­führt werden. Es bedarf außerdem der gesetz­liche Klarstellung, dass den an der Filmher­stellung Mitwir­kende zusätz­liche Ansprüche auf Betei­ligung nur zustehen können, wenn der Produzent selbst Gewinn erzielt.

Soziale Rahmen­be­din­gungen

Das Künst­ler­so­zi­al­ver­si­che­rungs­gesetz muss novel­liert, die Künst­ler­be­steuerung neu geregelt werden. Die Beiträge der abgabe­pflich­tigen Filmpro­duk­ti­ons­un­ter­nehmen gegenüber der Künst­ler­so­zi­al­kasse müssen durch aktive Fortführung des Novel­lie­rungs­pro­zesses der KSK gesnkt werden. Inter­na­tionale Filmschaf­fende sollen bei der Mitwirkung an Produk­tionen in Deutschland von der Quellen­steuer (Auslands­steuer) gem. § 50 a, EStG freige­stellt, auslän­dische Künstler von der Künst­ler­so­zi­al­abgabe befreit werden.

Zum Download:
Diese Presse­mit­teilung
Der Forde­rungs­ka­talog (mit Erläu­te­rungen)