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Pressemitteilung

12. RuÄStV: „Die Politik muss auch die Spielregeln festlegen“

Allianz Deutscher Produ­zenten – Film & Fernsehen kriti­siert politi­schen Rahmen für die Online-Angebote von ARD und ZDF

Berlin, 15 März 2008 – Die Allianz Deutscher Produ­zenten hat die jüngsten Aussagen des Chefs der rheinland-pfälzi­schen Staats­kanzlei Martin Stadel­maier zum Stand der Verhand­lungen um den 12. Rundfunk­än­de­rungs­staats­vertrag mit Verwun­derung zur Kenntnis genommen. Stadel­maier, der der Rundfunk­kom­mission der Länder vorsteht, hatte angekündigt, dass in den Internet-Media­theken von ARD und ZDF Eigen­pro­duk­tionen künftig in jedem Fall für sieben Tage zum nachträg­lichen Download bereit­stehen können. Geplant sei ebenso, dass die Anstalten TV-Sendungen bereits vor einer Fernseh­aus­strahlung ins Netz stellen können.

Die Allianz Deutscher Produ­zenten weist darauf hin, dass mit dieser geplanten Regelung auch die Inter­essen der deutschen Film- und Fernseh-Produ­zenten entscheidend tangiert sind, ohne dass diese Überle­gungen zum 12. Rundfunk­än­de­rungs­staats­vertrag dies berück­sich­tigen würden.

Der 12. Rundfunk­än­de­rungs­staats­vertrag muss nach Auffassung der Produ­zen­ten­ver­ei­nigung nicht nur den Spielraum für die künftige digitale Präsenz des öffentlich-recht­lichen Rundfunks festlegen. Er muss auch Sorge dafür tragen, dass die Spiel­regeln des digitalen Marktes für audio­vi­suelle Produkte die Inter­essen aller Markt­teil­nehmer berück­sich­tigen. Das betrifft die Media­theken ebenso wie das Handy-TV oder die digitalen Sparten­kanäle. Dazu gehört die Klärung der Frage, welche Verwer­tungs­rechte überhaupt bei den Sendern verbleiben können und welche Konse­quenzen für die Kultur­wirt­schaft und die bereits bestehenden und sich gerade entwi­ckelnden Film- und Programm­märkte damit verbunden sind. Folgte man den geäußerten Ansichten, bräche ein wesent­licher Teil der etablierten Film- und Programm-Finan­zierung ersatzlos weg.

„Bei den Media­theken etwa“, so der Vorsit­zende der Allianz, Alexander Thies, „handelt es sich nicht um ein angestammtes Sende­recht, sondern um ein Online-Recht, welches ein neues Recht darstellt und eher dem Video­markt zuzurechnen ist. Diese neue zusätz­liche Verwer­tungsart kann und darf nicht den Sendern automa­tisch zugesprochen werden.
Vielmehr muss sie nach Art um Umfang, d.h. inhaltlich, zeitlich und räumlich beschrieben, aber auch in Geld und Nutzen bewertet werden. Das Anliegen der öffentlich-recht­lichen Sender beweist die Attrak­ti­vität unserer Produk­tionen auch für den digitalen Markt. Es ist also fair, dass die Hersteller dieser Filme und Programme an diesem zusätz­lichen Nutzen teilhaben können. Dieser Anspruch ergibt sich nicht nur aus der teilweisen öffent­lichen Förderung unserer Programme, sondern auch aus der Tatsache, dass die eigenen Inves­ti­tionen in diese Programme zurück­ver­dient werden können müssen.
Der in der bishe­rigen Diskussion entstandene Eindruck, dass hier eine angestammte Verwer­tungs­kette ohne gravie­rende Beein­träch­tigung an anderer Stelle einfach um ein Glied verlängert werden könnte, ist schlicht falsch. Doch mit den Produ­zenten wurde bisher über die Gestaltung, Nutzung und den Erwerb der Online-Rechte nicht grund­sätzlich gesprochen. Im Interesse einer fairen Partner­schaft in der digitalen Welt, müssten sich diese Positionen der Produ­zenten ebenfalls im 12. Rundfunk­än­de­rungs­staats­vertrag angemessen wieder­finden.“

Zum Download: Das Positi­ons­papier der Allianz Deutscher Produ­zenten zum 12. Rundfunk­än­de­rungs­staats­vertrag

Am 12. Juni wollen die Minis­ter­prä­si­denten der Länder den neuen Rundfunk­staats­vertrag, der auf eine Verein­barung mit der EU-Kommission zum öffentlich-recht­lichen Rundfunk zurückgeht, unter­schreiben, der dann bis April 2009 Gesetz werden muss.

Berlin, 15 März 2008

Die Allianz Deutscher Produ­zenten – Film & Fernsehen, deren Gründungs­ver­sammlung am 3. März 2008 in Berlin statt­ge­funden hat, ist ein Zusam­men­schluss aus mehreren Verbänden von Spielfilm – und Fernseh­pro­du­zenten. Sie umfasst derzeit rund 80 Produk­tions-Unter­nehmen aus dem Bereich Kinofilm, TV-Fiktion und TV-Enter­tainment. Alleine in der Sektion Kino sind ca. 25 Kinopro­du­zenten vertreten, die mit ihrem Mitein­ander von großen und selbstän­digen kleinen Firmen einen reprä­sen­ta­tiven Querschnitt der Produk­ti­ons­wirt­schaft im Bereich Kinofilm darstellen.