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Position

12 Forderungen der Produzentenallianz an Bund und Länder im Wahljahr 2017

Die Produ­zenten der Allianz Deutscher Produ­zenten – Film & Fernsehen e.V. fordern von dem im Herbst neu zu wählenden Parlament und der neuen Bundes­re­gierung ein klares Bekenntnis zur Förderung der Film- und Fernseh­wirt­schaft. Diese Forderung richtet sich in gleicher Weise an die Länder­par­la­mente und Landes­re­gie­rungen. Nur in einem Zusam­men­wirken von Bund und Ländern kann es gelingen, die Voraus­set­zungen für eine moderne Bewegt­bild­in­dustrie zu schaffen, die in der Lage ist, die großen Poten­tiale der digitalen Welt voll zu nutzen und im In- und Ausland die Werte zu vermitteln, die wesent­liche Voraus­set­zungen für unsere freiheitlich-demokra­tische Grund­ordnung sind. Film und Fernsehen in Deutschland hatten in den letzten Jahren einen jährlichen Umsatz von weit über 20 Milli­arden Euro und beschäf­tigten über 150.000 Personen. Um diesen wesent­lichen Wirtschafts­be­reich erhalten und ausbauen zu können, um dem durchwegs hervor­ragend ausge­bil­deten Nachwuchs eine Beschäf­ti­gungs­mög­lichkeit in Deutschland sichern und um mit dem inter­na­tio­nalen Wettbewerb chancen­gleich konkur­rieren zu können, bedarf es verläss­licher und konsis­tenter Rahmen­be­din­gungen, die sämtliche Politik­felder im Blick behalten.

Für eine gesamt­heit­liche Gestaltung dieser Zukunfts­in­dustrie in Deutschland fordern wir Bund und Länder auf, folgende 12 Punkte bei der strate­gi­schen Entwicklung einer für die nächsten Jahre zu entwer­fenden Indus­trie­po­litik für die audio­vi­su­ellen Medien zu berück­sich­tigen und so die Voraus­set­zungen für einen Innova­ti­ons­schub der Film- und TV-Industrie zu schaffen:

1.

ARD und ZDF kommt zur Sicherung der Demokratie in der digitalen Welt gerade auch im Blick auf die Markt­macht von inter­na­tio­nalen Großkon­zernen und die von ihnen ausge­henden Gefahren für die klassische Medien­ordnung, wie sie sich in Deutschland über die letzten Jahrzehnte entwi­ckelt hat, eine besondere Bedeutung zu. Um dieser Aufgabe angemessen nachkommen zu können, wird eine ausrei­chende Finan­zierung voraus­ge­setzt. Weitere Einspar­po­ten­tiale mag es bei vielleicht noch immer zu aufwän­digen Struk­turen geben. Weitere Einschnitte beim Programm würden hingegen zu deutlichen Quali­täts­ver­lusten führen, die mit den berech­tigten Erwar­tungen der Bürger an ein quali­tativ hochste­hendes Programm nicht zu verein­baren wären. Nur bei angemes­senen Budgets lassen sich auch inter­na­tional erfolg­reiche Programme reali­sieren, die zudem in der Lage sind, unsere vielfäl­tigen Perspek­tiven und Sicht­weisen zu „expor­tieren“ und damit den Premium-Angeboten aus Amerika und anderen Produk­ti­ons­ländern auf Augenhöhe begegnen zu können. Auch bei weiterhin gebotenen Effizi­enz­be­mü­hungen von ARD und ZDF wird in der kommenden Gebüh­ren­pe­riode die Sicherung eines öffentlich-recht­lichen Quali­täts­an­gebots nicht ohne eine substan­tielle Anhebung der seit Jahren einge­fro­renen bzw. sogar gesun­kenen Haushalts­abgabe möglich sein. Vorschlägen zu einer Zusam­men­legung von ARD und ZDF wider­sprechen wir klar.

2.

Die im Deutschen Filmför­der­fonds (DFFF) und dem German Motion Picture Fund (GMPF) geregelte Filmför­derung des Bundes ist zu überar­beiten, zu einem effek­tiven Förder­instrument, das auch für deutsche High-End-Dramen, hochwertige TV-Serien und Dokumen­ta­tionen sowie VFX- und Anima­ti­ons­ar­beiten zur Verfügung steht, fortzu­ent­wi­ckeln und entspre­chend finan­ziell auszu­statten. Nur so kann die gesamte audio­vi­suelle Produk­ti­ons­wirt­schaft in Deutschland gegenüber den inter­na­tio­nalen Wettbe­werbern konkur­renz­fähig werden. Nur einer solchen konsis­tenten, automa­ti­schen und verlässlich planbaren Förderung wird es auch gelingen, die Arbeits­plätze der vielen in Deutschland hervor­ragend ausge­bil­deten Nachwuchs­kräfte dauerhaft in Deutschland zu halten und das Potential und die Innova­ti­ons­kraft der digitalen Bewegt­bild­in­dustrie für Deutschland nutzbar zu machen.

3.

Bis zu einer Neure­gelung und ausrei­chenden finan­zi­ellen Ausstattung der gesamten automa­ti­schen Förderung der Bewegt­bild­in­dustrie (s. Ziff. 2) sind die Mittel des Deutschen Filmför­der­fonds (DFFF) maßvoll zu erhöhen, sodass auch für deutsche Produk­tionen (unter Einschluss von Dokumentar- und Anima­ti­ons­filmen) eine inter­na­tio­nalem Standard entspre­chende Förderung in Höhe von 25 Prozent der in Deutschland getätigten Ausgaben darge­stellt werden kann. Die vom Kabinett beschlos­senen Mittel des DFFF II sind dauerhaft im Bundes­haushalt zu sichern. Diese Mittel müssen auch dann für VFX- und Anima­ti­ons­ar­beiten verfügbar sein, wenn die Drehar­beiten selbst nicht in Deutschland statt­finden.

4.

Deutschland muss sich – wie schon die Regie­rungen von Frank­reich und Spanien – klar gegen die Bestre­bungen der EU Kommission zur Abschaffung terri­to­rialer Lizenzen in Europa wenden. Ein Verbot von Geoblo­cking und die Ermög­li­chung grenz­über­schrei­tender Angebote der Media­theken der Sender zerstören die bestehenden Finan­zie­rungs­mo­delle in Europa zu reali­sie­render Produk­tionen. Sie führen nicht zu größerem Angebot, sondern zu einer Reduzierung der kultu­rellen Diver­sität in Europa.

5.

Die Bundes­re­gierung sollte die Vorschläge des Europäi­schen Parla­ments zur Anhebung der Quote für europäische Programme in Video-on-Demand-Angeboten unter­stützen und für eine wirksame Kontrolle der sich aus der Audio­vi­suelle-Medien­dienste-Richt­linie (AVMD Richt­linie) ergebenden Quoten­re­ge­lungen in Deutschland und in der EU Sorge tragen.

6.

Je länger Programme unent­geltlich in der Mediathek angeboten werden, desto schwerer wird es, sie wirtschaftlich erfolg­reich auszu­werten. Bei Lizenz- und Co-Produk­tionen, deren Herstel­lungs­kosten nicht nur von der Sende­an­stalt getragen werden, sondern auch vom Produ­zenten, muss es diesem jedoch möglich sein, sein Investment zurück­zu­ver­dienen. Um die Verwer­tungs- und damit Refinan­zie­rungs­mög­lich­keiten der Produ­zenten nicht schwer zu beein­träch­tigen, dürfen lizen­sierte Produk­tionen in den Media­theken von ARD und ZDF nicht angeboten werden. Dieses Verbot sollte auf co-produ­zierte Programme erweitert werden. Den Produ­zenten von vollfi­nan­zierten Auftrags­pro­duk­tionen ist für die sich immer weiter ausdeh­nende Media­the­ken­nutzung ein angemes­sener wirtschaft­licher Ausgleich zu sichern.

7.

Auch im Übrigen ist die Eigen­ka­pi­tal­si­tuation der Produ­zenten zu stärken. Nur starke Produ­zenten können „starke“ Filme produ­zieren. Die Regularien des Filmför­der­ge­setzes und der Filmför­der­an­stalt sind daraufhin zu überprüfen, ob sie nicht noch immer zu sehr einer alten Medienwelt und alten Verwer­tungs­mustern verhaftet sind.

8.

Die kultu­relle Filmför­derung der Beauf­tragten der Bundes­re­gierung für Kultur und Medien (BKM) ist zu verste­tigen.

9.

Der Urheber­rechts­schutz ist für alle Güter der Kreativ­in­dustrie weiter zu stärken und somit eine effektive und wirksame Rechts­durch­setzung im Internet zu gewähr­leisten. Deutschland darf sowohl bei der Regelung der Verant­wort­lichkeit von Access-Providern, einschließlich der von Betreibern draht­loser Netzwerke (WLANs), wie auch der Platt­formen, die unauto­ri­siert urheber­rechtlich geschützte Werke zum Abruf bereit­stellen, nicht hinter den nach europäi­schem Recht zwingend gebotenen bzw. zuläs­sigen Rechts­ver­fol­gungs­mög­lich­keiten zurück­bleiben.

10.

Die Steuer­ge­setze und die hierzu ergan­genen Richt­linien sind so fortzu­ent­wi­ckeln und gegebe­nen­falls zu ändern, dass sie die Reali­sierung von Film- und Fernseh­pro­duk­tionen nicht mehr behindern und Co-Produk­tionen nicht mehr erheblich erschweren.

11.

Der Breit­band­ausbau ist entschieden voran­zu­treiben. Deutschland darf nicht zum digitalen Schluss­licht bei der digitalen Infra­struktur in Europa werden. Entspre­chende Inves­ti­ti­ons­pro­gramme sind auch auf europäi­scher Ebene zu unter­stützen.

12.

Im Arbeits- und Sozial­recht ist den beson­deren Gegeben­heiten der Kultur- und Kreativ­wirt­schaft Rechnung zu tragen. Die Möglichkeit flexibler Arbeits­zeiten muss weiterhin gegeben sein, da ohne sie filmi­sches Schaffen in Deutschland nicht möglich bleibt.