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Kinobetreiber müssen Filmabgabe vorerst weiterzahlen

Die Prüfung der Filmabgabe durch das Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt entbinde Kinobe­treiber nach einem Beschluss des Verwal­tungs­ge­richts Berlin vom 27. Juli nicht von ihrer laufenden Zahlungs­pflicht, meldet Filmecho|Filmwoche. Voraus­ge­gangen war die Klage eines großen Kinoun­ter­nehmens: Filmabgabe: Verwal­tungs­ge­richt entscheidet über Zahlungs­pflicht (frei zugänglich)