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medienwoche@IFA: FFA in einer „noch nie da gewesenen Belastungsprobe“

Um den deutschen Film sei es mit bis zu 30 Prozent Markt­anteil gut bestellt, doch ausge­rechnet jetzt befinde sich die Filmför­de­rungs­an­stalt in einer noch nie da gewesenen Belas­tungs­probe, teilt die medienwoche@IFA in einer Presse­mit­teilung mit. Beim filmpo­li­ti­schen Nachmittag der Berliner Medien­woche am Montag hätten Vertreter von Politik und öffentlich-recht­lichen und privaten Sendern mit Produ­zenten, Verleihern und Filmtheatern debat­tiert. Alle Podiums­teil­nehmer hätten ihre Bekennt­nisse zur FFA abgegeben und die Notwen­digkeit einer kleinen Novelle zur gesetz­lichen Gleich­be­handlung bei der Abgabe und einer große Novelle, die zusätzlich die Angemes­senheit der Abgabehöhe und die Kosten des Digital Roll-Out regelt, disku­tiert. Auf die Fragen nach der Notwen­digkeit der FFA seien sich die Bundes­tags­ab­ge­ord­neten Angelika Krüger-Leißner (SPD), Hans-Joachim Otto (FDP) und Daniel Walther (Junge Union) einig, dass das Solidar­modell gebraucht wird: Filmpo­litik bei der medienwoche@IFA: „Nach der Novelle ist vor der Novelle!?“ (frei zugänglich)

Im Rahmen der medienwoche@IFA sei „natur­gemäß“ auch das Thema FFG zur Sprache gekommen, berichtet Blickpunkt:Film. Der Ton sei erwar­tungs­gemäß scharf ausge­fallen. So habe die Kultur­po­li­ti­kerin Angelika Krüger-Leißner (SPD) dem HDF Kino vorge­worfen, eine Lösung im aktuellen Streit um das FFG zu blockieren. Sie habe den Vorstands­vor­sit­zenden Thomas Negele aufge­fordert, innerhalb des Verbandes in den kommenden drei Wochen eine Lösung zu finden, „ansonsten würde man eine Filmför­derung ohne die Kinos entwi­ckeln“: FFA ohne Betei­ligung der Kinos?

Am Ende des FFG-Panels sagte FFA-Chef Peter Dinges: „Gute Nachricht zum Schluss: die Referenz­gelder werden heute und morgen ausge­zahlt.“ Dazu berichtet Filmecho/Filmwoche,  dies sei – trotz Vorbe­halts­zah­lungen von Kinobe­treibern bei der Filmabgabe – durch eine Absprache der Verleiher mit der Filmför­de­rungs­an­stalt möglich geworden, die ihre „zivil­recht­lichen Ansprüche auf den nach §66 Abs. 5 Filmför­de­rungs­gesetz (FFG) vorab­zugs­fä­higen Anteil der Filmmieten in entspre­chender Höhe an die FFA übertragen“ hätten: Details zum Referenz­mittel-Entscheid (frei zugänglich)

Insgesamt würden auf Grundlage des Wirtschafts­planes 2009 10,0 Mio. Euro an Referenz­mitteln für die Produk­ti­ons­för­derung sowie rund 2,9 Mio. für den Verleih und 1,4 Mio. Euro an die Kinowirt­schaft ausge­schüttet, teilt die FFA mit: FFA zahlt Referenz­för­derung in voller Höhe aus (frei zugänglich)