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Product placement: Kennzeichnungspflicht auch bei Kauf-Produktionen

Die Chefs der Staats­kanz­leien hätten nach Infor­ma­tionen der FAZ beschlossen, dass auch im Ausland einge­kaufte Produk­tionen künftig gekenn­zeichnet werden müssen, wenn sie Product placement enthalten, meldet Meedia.de. Für eigene TV-Produk­tionen gelte das nach dem 13. Rundfunk­än­de­rungs­staats­vertrag ohnehin – das Fernseh­pro­gramm werde bald vor „Warnschildern“ wimmeln: Werbe-Warnschilder auch bei Fremd-Filmen (frei zugänglich)

„Im deutschen Fernsehen wächst ein Schil­derwald“, schreibt Peer Schafer in der Frank­furter Allge­meinen.  Von der Kennzeich­nungs­pflicht betroffen seien ausschließlich nach dem 19. Dezember 2009 entstandene Produk­tionen. Könne sich nicht mit „zumut­barem Aufwand" ermitteln lassen, ob Plazie­rungen enthalten sind, entfalle die Kennzeich­nungs­pflicht. „Dann aber sollen die Sender ihr Publikum infor­mieren, dass sie sich nicht sicher sind, ob in dem gezeigten Film Product Placement vorkommt“: Schilder aufstellen (FAZ, 15.09.2009, Nr. 214 / Seite 33 – Medien)

Im Fernsehblog auf den Seiten der Frank­furter Allge­meinen schreibt Peer Schader, den Sendern stinke es gewaltig, dass sie bald auch Kaufpro­duk­tionen kennzeichnen müssen. Es sei nämlich gar nicht so leicht heraus­zu­finden, „ob in einem Film, den man einkauft, an irgend­einer Stelle Platzie­rungen enthalten sind, für die jemand kassiert hat. Entweder, weil viele Zwischen­händler, über die solche Geschäfte abgewi­ckelt werden, davon überhaupt keine Ahnung haben, oder weil es bisher selten auf der Priori­tä­ten­liste von Hollywood-Studios stand, Rechte­ein­käufern aus Deutschland genau darzu­legen, wie und mit wessen Unter­stützung sie ihre Programme finan­zieren“: Weltex­klusiv! Das Fernsehblog präsen­tiert die Product-Placment-Kennzeichnung (frei zugänglich)