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Australien: Internet-Provider nicht für Urheberrechtsverletzungen seiner Kunden verantwortlich

Der austra­lische Provider iiNet sei nicht für Urheber­rechts­ver­let­zungen verant­wortlich, die von seinen Kunden begangen wurden, meldet Heise online. Mit diesem Urteil habe ein Gericht in Sydney die Klage von 34 Filmstudios abgewiesen. Zwar würden iiNet-Kunden zweifelsohne Urheber­rechts­ver­let­zungen begehen, doch sei dem Provider nicht anzulasten, seine Kunden dazu zu ermäch­tigen. Damit liege kein mittel­barer Verstoß gegen austra­li­sches Copyright vor: Filesharing-Prozess: Hollywood unter­liegt gegen austra­li­schen Provider (frei zugänglich)

Das Urteil werde wahrscheinlich auch Auswir­kungen auf Europa haben, vermutet das Handels­blatt: Internet-Provider siegen vor Gericht gegen Filmin­dustrie (frei zugänglich)

Hinter­gründe und Einzel­heiten beim Institut für Urheber- und Medien­recht: Austra­li­scher Bundes­ge­richtshof weist Filesharing-Klage gegen Provider ab (frei zugänglich)