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Rechtsstreit um Lizenzwechsel von Sat 1 geht in die nächste Runde

Medien­kor­re­spondenz fasst den Stand um den Rechts­streit zusammen. Der Sender Sat 1 will eigentlich nicht mehr von der Landes­zen­trale für Medien und Kommu­ni­kation Rheinland-Pfalz (LMK) beauf­sichtigt werden, die seit vielen Jahren in Ludwigs­hafen Lizenz­geber des privaten Fernseh­ver­an­stalters Sat 1 ist. Seit dem Jahr 2012 hatte die Pro-Sieben-Sat-1-Gruppe entschieden, für Sat 1 bei der Medien­an­stalt Hambur­g/­Schleswig-Holstein (MA-HSH) eine neue Lizenz zu beantragen.

Anlass für den Antrag auf Lizenz­wechsel war letztlich der seinerzeit begonnene (und bis heute andau­ernde) Rechts­streit zwischen dem Medien­konzern und der LMK über die Vergabe von Dritts­en­de­zeiten bei Sat 1. Volker Nünning schreibt dazu, dass auch wenn der Lizenz­wechsel durch ein Gericht bestätigt würde, die Frage dennoch inter­essant sei, „wie das Gericht dann die Rechts­frage beurteilt, ob die Neuli­zen­zierung des Senders Sat 1 bei der MA-HSH tatsächlich dazu führen würde, dass dessen bisherige Sende­ver­pflich­tungen neu zu regeln sind.“ Nächste Gerichts­ver­handlung im Rechts­streit um Lizenz­wechsel von Sat 1

(frei zugänglich)