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Bundestag: „Kleine FFG-Novelle“ ohne Gegenstimmen beschlossen

Die kleine Novelle des FFG habe „erwar­tungs­gemäß“ nun auch den Bundestag passiert, meldet Blickpunkt:Film. Die Politik hoffe, damit juris­tische Bedenken gegen das FFG ausräumen zu können. Zu Wort gemeldet habe sich bereits die filmpo­li­tische Sprecherin der SPD, Angelika Krüger-Leißner. Sie sei der Ansicht, die Politik habe „ihre Hausauf­gaben gemacht“, mit der Geset­zes­än­derung sei den Klagen und Vorbe­halts­zah­lungen von Kinobe­treibern der Boden entzogen. Bei Experten sei die Novelle aller­dings nicht unumstritten: Kleine FFG-Novelle verab­schiedet

Fernseh­ver­an­stalter sollen künftig, ebenso wie die Betreiber von Kinos, durch eine gesetzlich geregelte Filmabgabe zur Kasse gebeten werden und damit zur Förderung des deutschen Films beitragen, heißt es im Bericht über die Debatte auf den Seiten des Deutschen Bundestags. Der Bundestag sei mit seinem Beschluss der Empfehlung des Ausschusses für Kultur und Medien, den Regie­rungs­entwurf anzunehmen. gefolgt. Bei Enthaltung der Links­fraktion hätten alle Fraktionen dafür gestimmt. Kathrin Senger-Schäfer (Die Linke) habe die Enthaltung ihr Fraktion mit „handwerk­lichen Fehlern“ im Gesetz­entwurf begründet, die Unter­stützung deutscher Filme durch den Ausbau einer effek­tiven Filmför­derung aber „grund­sätzlich“ begrüßt. In diesem letzten Punkt sei  sie sich mit allen übrigen Rednern einig gewesen, die sich frakti­ons­über­greifend für die Stärkung der deutschen Filmwirt­schaft allgemein und der Förderung kleiner und mittel­stän­di­scher Kinos in Deutschland im Spezi­ellen stark gemacht hätten: Auch Fernseh­ver­an­stalter müssen Abgabe zahlen (frei zugänglich)

Ebenfalls auf den Seiten des Deutschen Bundestags:
Beschluss­emp­fehlung und Bericht des Ausschusses für Kultur und Medien
Gesetz­entwurf Bundes­re­gierung: Sechsten Gesetzes zur Änderung des Filmför­de­rungs­ge­setzes
(Links auf PDF-Dokumente; frei zugänglich)