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Medien- und Netzpolitik: Indexierter Rundfunkbeitrag soll nach zweijähriger Übergangszeit 2023 starten

Oliver Schenk (CDU), Chef der Sächsi­schen Staats­kanzlei, zeigt sich in einem medienpolitik.net-Gespräch zuver­sichtlich, dass sich Überle­gungen und Reform­an­sätze von acht Bundes­ländern in dem für Dezember geplanten Eckpunk­te­papier zum öffentlich-recht­lichen Rundfunk wieder­finden werden. Dieses Eckpunk­te­papier soll die Grundlage für einen Staats­ver­trags­entwurf bilden. Eine mögliche Fokus­sierung öffentlich-recht­lichen Rundfunk auf seine Kernauf­gaben bedeute vor allem eine Profil­schärfung gegenüber den privaten Sendern, soll aber nicht durch Mindest­quo­tierung für einzelne Bestand­teile erreicht werden. Aller­dings könne sich der CDU-Medien­po­li­tiker eine Selbst­ver­pflichtung der öffentlich-recht­lichen Sender vorstellen: „Ich bin davon überzeugt, dass die Reform des Auftrages am besten gelingt, wenn die Länder und die öffentlich-recht­lichen Rundfunk­an­stalten sie gemeinsam im Sinne eines Zusam­men­wirkens tragen.“ Nach den Überle­gungen der Reform­gruppe soll nach einem Beitrags­zeitraum für die beiden Jahre 2021 und 2022 erstmals im Jahre 2023 ein indexierter Rundfunk­beitrag folgen.  „Fokus­sierung bedeutet Profil­schärfung“

(frei zugänglich / Der Beitrag wurde in promedia Heft 12-2018 erstver­öf­fent­licht.)