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Filmförderung Bayern schreibt Richtlinien für die Filmförderung fort: Förderungen, die bisher auf Kinofilme beschränkt waren, öffnen sich verstärkt Serien.

Ab dem 1. Januar 2019 gelten für die Filmför­derung des FFF Bayern fortge­schriebene Richt­linien. Sie wurden den Verän­de­rungen des Filmschaffens angepasst. So hat der FFF Bayern in Zusam­men­arbeit mit der Richt­li­ni­en­kom­mission das Regelwerk in Bezug auf Gender, Arbeits­be­din­gungen, Stoff­ent­wicklung, Serien, Inter­na­tio­na­lität, VR, Filmtheater und die Eigen­mittel der Produ­zenten auf den Prüfstand gestellt. Förde­rungen, die bisher auf Kinofilme beschränkt waren, öffnen sich verstärkt Serien. Zu der Presse­mit­teilung des FFF vom 14.12.2018: Für einen zukunfts­fä­higen Filmstandort: FFF schreibt Richt­linien für die Filmför­derung fort

Anmerkung aus der Presse­mit­teilung: Die neuen Richt­linien und Merkblätter werden am 20. Dezember 2018 auf der Website des FFF veröf­fent­licht. Sie gelten ab 1. Januar 2019 bis zum 31.12.2020. Verab­schiedet hat sie der Aufsichtsrat des FFF. Angepasst hat das Regelwerk der FFF Bayern in Zusam­men­arbeit mit der Richt­li­ni­en­kom­mission und mit Filmschaf­fenden sowie weiteren Vertretern der Filmbranche.

 

Blickpunkt:Film: „Mit den neuen Richt­linien, die am 1. Januar 2019 in Kraft treten, habe man auf „die Verän­de­rungen des Filmschaffens reagiert“, wie es der FFF Bayern formu­liert – was sich vor allem in einer erheb­lichen Stärkung der Serien­för­derung ausdrückt. Aber auch in anderen Bereichen setzt man Zeichen – nicht zuletzt beim Eigen­anteil der Produ­zenten (der halbiert wurde) oder der Kinoin­ves­ti­ti­ons­för­derung (bei der der maximale Zuschuss für Neubauten am Ende sogar noch mehr als verdoppelt wurde).“ Zum ganzen Artikel:  Neue FFF-Richt­linien stärken Serien­för­derung
(frei zugänglich)