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„Verstoß gegen das Schleichwerbeverbot“ zieht Verbot von „Pastewka“-Folge nach sich

„Die Bayerische Landes­zen­trale für neue Medien (BLM) sieht in der vierten Folge mit dem Titel ‚Das Lied von Hals und Nase‘ einen Verstoß gegen das Schleich­wer­be­verbot“, wie in Blickpunkt:Film berichtet wird. Die Begründung der BLM laute: „Die gesamte Folge ist – vor allem in Bezug auf die Marke Media­Markt – von häufigen und inten­siven Darstel­lungen und Erwäh­nungen geprägt, die nicht programmlich-drama­tur­gisch begründbar sind“. Amazon Instant Video sei es dementspre­chend untersagt, „die Folge auf Prime Video zum Abruf anzubieten“. Schleich­werbung bei „Pastewka“?

(frei zugänglich/ vom 21.1.2019)

Laut eines Berichtes von epd medien habe die BLM „im April vergan­genen Jahres mit der Prüfung der achten Staffel der Comedy-Serie begonnen.“ Auf den Verstoß habe „die Vorsit­zende der Direk­to­ren­kon­ferenz der Landes­me­di­en­an­stalten (DLM), Cornelia Holsten“ aufmerksam gemacht. „Sie hatte die luxem­bur­gische Aufsichts­be­hörde ‚Autorité Luxem­bour­geoise Indépen­dante de l’Audiovisuel‘ (Alia) offiziell auf den Fall ‚Pastewka‘ aufmerksam gemacht. Formal zuständig für die Medien­auf­sicht ist in Europa immer der Mitglied­staat, in dem das betroffene Unter­nehmen seinen Sitz hat. In Luxemburg sind verschiedene Gesell­schaften behei­matet, die hinter den Aktivi­täten des US-Inter­net­riesen Amazon in Deutschland stehen.“ Da jedoch „die deutschen Inhalte für Prime Video von der Gesell­schaft Amazon Instant Video Germany mit Sitz in München redak­tionell verant­wortet werden, ist die BLM für die Prüfung zuständig.“

(nicht frei zugänglich / epd medien Nr. 14a vom 21.1.2019)