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Neuer EU-Bericht: „Der rechtliche Rahmen für internationale Koproduktionen“

„Kurz vor der Berlinale hat die zum Europarat gehörende Infor­ma­ti­ons­stelle in Straßburg ihren neuesten Bericht veröf­fent­licht: Der recht­liche Rahmen für inter­na­tionale Kopro­duk­tionen“ – dies gibt die Europäische Audio­vi­suelle Infor­ma­ti­ons­stelle in einer Presse­mit­teilung bekannt. „Die Zahl der majori­tären Kopro­duk­tionen stieg zwischen 2007 und 2016 um 43%. Insgesamt waren 20% aller in diesem Zeitraum produ­zierten EU-Filme Kopro­duk­tionen. Die Autoren präsen­tieren in diesem ersten Kapitel zunächst Eckdaten über Anzahl, Kinobe­suche und Verbreitung von Kopro­duk­tionen.“ Europäische Audio­vi­suelle Infor­ma­ti­ons­stelle veröf­fent­licht neuen Bericht zum europäi­schen Film

Zum Bericht: Der recht­liche Rahmen für inter­na­tionale Kopro­duk­tionen

(alle frei zugänglich)