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Neues Außenwirtschaftsrecht bezieht Medienbereich ein

„Der Einstieg von Nicht-EU-Unter­nehmen bei deutschen Medien­un­ter­nehmen mit mehr als 10 Prozent kann nun von der Bundes­re­gierung geprüft und gegebe­nen­falls untersagt werden.“ Dies würde, berichtet medien­kor­re­spondenz, das neue Außen­wirt­schafts­recht vorsehen, das seit dem 29. Dezember 2018 gilt. Aus der Begründung: „Der Medien­be­reich sieht sich erhöhtem Druck auf die eigene Unabhän­gigkeit durch Versuche auslän­di­scher Beein­flussung im Rahmen vielge­stal­tiger, hybrider Bedro­hungen ausge­setzt.“ Volker Nünning konsta­tiert: „Mit der neuen Verordnung solle verhindert werden, dass auslän­dische Inves­toren deutsche Medien­organe übernehmen, um darüber dann Desin­for­mation zu betreiben.“ Neues Außen­wirt­schafts­recht bezieht den Medien­be­reich mit ein
(frei zugänglich)