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Nathanael Liminski sieht finanzielle Unterstützung des Staates für private Medienunternehmen skeptisch – da diese „aus sehr nachvollziehbaren Gründen“ bisher größten Wert auf Staatsferne gelegt hätten

Im von der Bundes­re­gierung vorge­legten Medien- und Kommu­ni­ka­ti­ons­be­richt 2018, den das Bundes­ka­binett Mitte Januar beschlossen hat, findet sich, schreibt Helmut Hartung bei Medienpolitik.net, „als weiteres Element einer konver­genten Medien­ordnung“ als Vorschlag ein Medien­in­no­va­ti­ons­fonds „durch den ein Teil des Rundfunk­bei­trages auch für die Finan­zierung unabhän­giger privater Medien­pro­duk­tionen einge­setzt wird.“ Nathanael Liminski, Staats­se­kretär und Chef der Staats­kanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen äußert dazu: „Es ist offen­kundig, dass der digitale Wandel auch privat­wirt­schaft­liche Anbieter von Medien­in­halten vor große Heraus­for­de­rungen stellt. Sie inves­tieren erheb­liche Ressourcen in die Entwicklung neuer Geschäfts­mo­delle. Die Aufgabe der Politik ist es, dafür bestmög­liche Rahmen­be­din­gungen zu schaffen. Ob dazu länger­fristig betrachtet auch eine finan­zielle Unter­stützung staat­li­cher­seits gehört, da bin ich eher skeptisch. Denn die privaten Medien­un­ter­nehmen legen bislang größten Wert auf Staats­ferne – aus sehr nachvoll­zieh­baren Gründen.“

Weiterhin äußert Liminiski im Interview mit dem Fachde­bat­ten­portal zu der Abgrenzung zwischen Bund- und Länder­kom­pe­tenzen, dass die Sicherung der Medien­vielfalt zwar Länder­sache sei und das „aus guten Gründen, sachlich wie histo­risch. Deshalb achten die Länder sehr darauf, dass der Bund nicht schlei­chend Zustän­digkeit beansprucht, wie dies bei anderen Themen ja auch disku­tiert wird.“ Dennoch hält er es jedoch für sinnvoll, „dass die Länder und der Bund, dort wo es von der Sache her geboten ist, möglichst eng zusam­men­ar­beiten. Wenn wir uns abstimmen und dann jeder in seinem Bereich seinen Beitrag zur Lösung der aktuellen Heraus­for­de­rungen leistet, kommen wir dem Ziel einer konsis­tenten und effek­tiven Regulierung deutlich näher.“ „Geltendes Recht muss effektiv durch­ge­setzt werden“

(Online frei zugänglich)