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EU einigt sich auf Reform des Urheberrechts / Plattformen müssen geschützte Werke lizenzieren.

Unter­händler des EU-Parla­ments, des Rates und der Kommission haben sich am Mittwoch­abend (13.2.) in Straßburg vorläufig auf eine Reform des EU-Urheber­rechts inklusive Leistungs­schutz­recht geeinigt. Diese muss in den nächsten Woche noch vom Europäi­schen Parlament und den Staaten der EU bestätigt werden. „In den aller­meisten Fällen ist das eine Formalie – weil die Debatte jedoch so aufge­laden ist, könnte die Reform hier aller­dings noch scheitern. Stimmen beide Seiten zu, haben die EU-Länder zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in natio­nales Recht umzuwandeln.“ Die Frank­furter Allge­meine Zeitung berichtet online dazu:  EU einigt sich auf Leistungs­schutz­recht

Es bleibt demnach bei dem besonders umkämpften Artikel 13 der geplanten Richt­linie bei dem Kompromiss aus dem Minis­ter­gremium, den Deutschland und Frank­reich vorige Woche ausge­macht hatten. Im Artikel 13 würden künftig auch Platt­formen wie YouTube stärker in die Pflicht genommen. „Sie müssen künftig alles ihnen Mögliche tun, um Urheber­rechts­ver­let­zungen zu verhindern. Geschützte Werke müssten demnach lizen­ziert werden, bevor sie auf den Platt­formen landen – oder dürften nicht hochge­laden werden.“ Dadurch seien die Platt­formen nun gezwungen künftig Upload­filter zu instal­lieren, die bereits beim Hochladen nachprüfen, ob Bilder, Videos oder Musik urheber­rechtlich geschützt sind. Die verab­redete Version von Artikel 13 enthält eine Ausnah­me­klausel für Startups.

Tech-Kon­zer­ne fürch­ten EU-Recht

Volker Rieck schreibt dazu, das „an­ge­sichts des ver­meint­lich letz­ten Tri­logs zur Ur­he­ber­rechts­re­form der EU“ wieder ­­­vie­le Be­tei­lig­te Stel­lung beziehen würden. ­­­­­­­Al­ler­dings sei der „Druck auf EU-Ab­ge­or­d­­ne­te“ im Augen­blick nicht zielführend, da ­­­­am Be­ra­tungs­ver­fah­ren des Tri­logs „­­­­­­­­nur we­ni­ge EU-Ab­ge­or­d­­ne­te be­tei­ligt“ seien. ­­­­­­­­­Rieck schreibt weiter in seinem Artikel in der Frank­furter Allge­meine Zeitung (14.2.2019, Medienteil) das ­die ­­­­­­­“Com­pu­ter & Com­mu­ni­ca­ti­ons In­dus­try As­so­cia­ti­on, die Kon­zer­ne wie Ama­zon, Goog­le und Face­book ver­tritt … vor „läs­ti­gen“ Ur­he­ber­rechts­ge­set­zen in an­de­ren Län­dern“ warne und sich an die ameri­ka­nisch Regierung wenden würde: ­­­­­Der Ar­ti­kel 13 der EU-Ur­he­­ber­­rechts­rich­t­­li­nie, der Platt­for­men wie Youtube für Hand­lun­gen der Nut­zer in Haf­tung nimmt, füh­re zu „un­durch­führ­ba­ren Fil­ter­man­da­ten“ und „No­ti­ce and stay down“-Ver­fah­ren. Die ame­ri­ka­ni­sche Re­gie­rung sol­le et­was ge­gen den Ge­setz­ge­bungs­pro­zess der EU un­ter­neh­men. Direkt zum Artikel: Sie funken Trump an

(Nicht frei zugänglich)