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Bundesverwaltungsgericht bestätigt PC-Gebührenpflicht

Wer inter­net­fähige PCs und Handys besitzt, müsse Rundfunk­gebühr zahlen – egal, ob die Geräte zum Radio­hören und Fernsehen genutzt werden oder nicht, schreibt Joachim Huber im Tages­spiegel und erklärt, warum sich die Kläger vor dem Bundes­ver­wal­tungs­ge­richt nicht durch­setzen konnten: Zahlen, bitte (frei zugänglich)

Gewohnt meinungs­stark befasst sich Michael Hanfeld in der Frank­furter Allge­meinen mit der Entscheidung des Bundes­ver­wal­tungs­ge­richtes. Die Regelung gelte nicht mehr lange: Vom 1. Januar 2013 an werde ein Beitrag, „einer Steuer gleich“, pro Haushalt und pro Betriebs­stätte erhoben.

Das Ziel der Beitrags­reform werde immer deutlicher, so Hanfeld weiter: Es gehe „um den Erhalt der Pfründe von ARD und ZDF, mit welcher Regelung auch immer“. Die Minis­ter­prä­si­denten hätten, als sie in der vergan­genen Woche dem neuen Gebüh­ren­modell ihren Segen gaben, „das wahre Ziel der Beitrags­reform offenbart: ARD, ZDF und Deutsch­land­radio dürfen nicht weniger bekommen. Um nichts anderes geht es.“ Die Bevöl­kerung möge schrumpfen, der Anteil der Erwerbs­tä­tigen nicht weiter wachsen, „der Beitrag für den öffentlich-recht­lichen Rundfunk aber steigt und steigt“. Bis dato sei „verhöhnt und verlacht“ worden, wer behaupte habe, dass ARD und ZDF vom 1. Januar 2013 mehr im Säckel hätten. Die neue Rundfunk­gebühr solle „aufkom­mens­neutral“ sein. Jetzt sei hinter vorge­hal­tener Hand schon von einer möglichen „Überkom­pen­sation“ die Rede, die dann aber über die Jahre verrechnet werde: Gebühren, bis keiner mehr schaut (frei zugänglich)

Mehr zum Thema auf den Seiten des Instituts für Urheber- und Medien­recht: BVerwG bestätigt Gebüh­ren­pflicht für inter­net­fähige PCs (frei zugänglich)