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Urheberrechtsnovelle versucht demokratische Regeln herzustellen / Uploadfilter als „Identifikationssysteme“

Die Gegner der Novelle des europäi­schen Urheber­rechts behaupten, für ein freies Internet zu kämpfen, und laufen gegen Artikel 13 Sturm. Aber stehen sie auf der richtigen Seite des Kampfes für ein freies Netz? Von Stefan Herwig und Lukas Schneider in der Frank­furter Allge­meine Zeitung vom 13.3.2019, Medienteil: Im Netz laufe die „essen­tielle Trennung von privater und öffent­licher Sphäre jedoch aus dem Ruder. Öffent­liche und private Räume“ würden, so die Autoren “verschwimmen“. Das Urheber­recht sehen sie als ein „offen­sicht­liches Schlachtfeld dieser Ausein­an­der­setzung“. Im Artikel heißt es: „Denn dort, wo öffentlich Wer-ke verbreitet werden, versucht die Urheber­rechts­no­velle, demokra­tische Regeln herzu­stellen. Die Kritik an der EU-Richt­linie ist laut und voller irrefüh­render Framings. Es wird von Upload-Filtern als Zensur­ma­schinen gesprochen und von Linksteuern. Das führt in die Irre.“ Das Urheber­recht führt nicht zu Zensur

Hinweis zu den Autoren:
Stefan Herwig und Lukas Schneider betreiben unter dem Namen „Mindbase“ eine Denkfabrik, in der netzpolitische Fragestellungen mit wissenschaftlichen Mitteln analysiert werden. Stefan Herwig arbeitet in der Musikwirtschaft und berät Politik und Unternehmen zur Digitalisierung. Lukas Schneider ist Informationswissenschaftler und Musiker und engagiert sich bei Bündnis 90/Grüne.

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